Gelsenkirchen. Die Stadt hat die Forderung der FDP nach Verlegung des Straßenstrichs Adenauerallee zurückgewiesen. Die Liberalen geben jedoch nicht auf: Am Dienstag soll die Problematik auf einer Bürgerversammlung erörtert werden.
Die Verwaltung hat der Forderung der FDP-Ratsfraktion nach Verlegung des Straßenstrichs Adenauerallee aus rechtlichen Gründen eine Absage erteilt. Einen Schlussstrich wollen die Liberalen aber noch lange nicht ziehen: Sie laden zu einer Bürgerversammlung ein und planen eine Unterschriftensammlung.
„Schloß Berge ist ein Entree unserer Stadt. Ein Straßenstrich ist dort aus unserer Sicht nicht akzeptabel“, sagt FDP-Ratsfrau Anne Schürmann. Vor allem durch den Bau der Kinderklinik und den Restaurant- und Hotelbetrieb Schloß Berge habe sich die Situation in den vergangenen Jahren entscheidend verändert. Nicht akzeptabel sei zudem die Tatsache, so Schürmann, dass die tagsüber anschaffenden Prostituierte ihre Geschäfte im Wartehäuschen der Bogestra (Linie 383) anbahnten.
Sammlung von Unterschriften geplant
Am kommenden Dienstag, 22. Februar, wollen die Liberalen die Problematik ab 19 Uhr auf einer Bürgerversammlung in Schloß Berge erörtern. Und auch eine Sammlung von Unterschriften gegen den Straßenstrich Adenauerallee sei geplant, so FDP-Sprecher Christoph Klug.
Vom Tisch beziehungsweise von der Straße ist dagegen der auf und offenbar für den Straßenstrich abgestellte Wohnwagen. Nach Kritik der FDP hat die Stadt den Halter angewiesen, den Wagen zu entfernen, was inzwischen geschehen ist. Eine solche Verfügung ist nach der NRW-Bauordnung rechtlich möglich, wenn der Wagen über längere Zeit nicht bewegt wird - so wie auf der Adenauerallee.
Keine Handhabe für Grundsätzliches Verbot
Für ein grundsätzliches Verbot des Straßenstrichs sieht die Verwaltung jedoch nach wie vor keine Handhabe, weil die Adenauerallee außerhalb des festgelegten Sperrbezirks liegt. Die Ausweitung dieses Sperrbezirks sei derzeit nicht möglich, so das städtische Ordnungsreferat. Weder der Polizei noch der Stadt und hier „insbesondere dem Referat Bildung und Erziehung“ lägen Hinweise vor, die auf eine Gefährdung des Jugendschutzes schließen lassen. Auch eine Verletzung des öffentlichen Anstandes könne nicht festgestellt werden. Ein Antrag an die zuständige Bezirksregierung hätte deshalb keinen Aussicht auf Erfolg. Wie berichtet, hatte die Stadt zumindest tagsüber die Prostituierten auf der Adenaueralle und auf dem zweiten Straßenstrich auf der Bickernstraße in Bismarck aus dem Verkehr ziehen wollen.
In gut begründeten Fällen lässt Münster aber auch schon mal mit sich reden: Während der WM 2006 wurde die Adenauerallee von der Bezirksregierung zum Sperrbezirk erklärt, weil in unmittelbarer Nähe auf dem Sportplatz der offenen Tür ein Jugendcamp eingerichtet worden war.