Gelsenkirchen.

Für Anwohner der Cranger Straße ist der Stress aus jahrelangem Umbaulärm und Staub längst Vergangenheit. 2001 schnitt der damalige OB Oliver Wittke nach dreijähriger Bauzeit endlich das Flatterband durch, das freie Fahrt symbolisieren sollte.

Doch zehn Jahre nach dem festlichen Eröffnungsakt trafen sich Vertreter der Stadtverwaltung und Anwohner in Sachen Cranger Straße erneut wieder. Diesmal allerdings vor dem Verwaltungsgericht.

Und keinem der ungleichen Partner war erneut nach Feiern zumute. Die Stadt hatte gut 13 Mio Euro in die neue, etwa 2,5 Kilometer lange Trasse gesteckt. Mit 818 000 Euro an Erschließungsgebühren wurden die etwa 450 Anlieger zur Kasse gebeten. 25 Hausbesitzer wehrten sich gegen die Zahlung, wollten das Geld von der Stadt zurück. Nicht, weil sie die Rechtmäßigkeit anzweifelten, sondern vielmehr die vermeintlich zu träge mahlenden Mühlen der Verwaltung anprangerten. Vier Jahre darf sich eine Kommune Zeit lassen, die Beiträge für die Erschließung festzusetzen. Und wer 2001 die Trasse freigibt und 2009 die Bescheide verschickt, der hat den Anspruch gegenüber Anliegern wegen Verjährung verwirkt, argumentierten die Kläger.

Arbeiten zogen sich hin

Doch entscheidend für den Abschluss der Umbaumaßnahme, so meinte der Vorsitzende Richter Ernst-Walter Grieger, sei nicht die Freigabe der Straße, sondern der zugrunde liegende Ratsbeschluss. In dem hatten die Kommunalpolitiker 1996 den Ausbau zwischen Forsthaus und Breitestraße beschlossen.

Die Arbeiten hatten sich wegen des sechsspurigen Ausbaus der A2 und des Deckels über die Autobahn weitere Jahre hingezogen. Erst 2005 wurden die Arbeiten auf der Brücke und dem restlichen Teilstück bis zur Breitestraße beendet. Das Gericht sah den zeitlichen Zusammenhang der gesamten Baumaßnahme. Da diese erst 2005 abgeschlossen worden sei, begänne auch dann erst die Verjährungsfrist. Anlieger und die zahlreichen Rechtsvertreter registrierten die Auffassung des Gerichts kopfschüttelnd. Ihr Argument: Wer die Straße und damit das Projekt unter großem Tam Tam freigebe, der erkläre auch die Maßnahme für abgeschlossen. Die Rechtsprechung sei bürgerunfreundlich. Anwälte wie auch Eigentümer mussten schließlich erkennen, dass Freudenfeste eher politisch motiviert sein können und nicht die Endgültigkeit einer Maßnahme ausdrücken müssen.

19 Anwohner zogen Klagen zurück

Beim zweiten Klagepunkt ging es den Anwohnern um den Grad der tatsächlichen Verbesserung nach dem Umbau. Der Vorsitzende sah erhebliche Verbesserungen durch die Erneuerung der Radwege, die Verdoppelung der Rinneneinläufe bei der Entwässerung und die Errichtung von Parkstreifen als Grundlage für eine höhere Verkehrssicherheit.

Dann die plötzliche Wende. Das Krankenhaus Elisabeth Stift hatte zu hohe Beiträge gezahlt. Es kam zum Vergleich. Statt 88 637 Euro muss das Krankenhaus nur noch 50 728 Euro zahlen. Die Folge: Den fehlenden Rest hätte die Verwaltung wieder auf die klagenden Anlieger umlegen können. Die städtischen Vertreter erklärten, auf die Nachforderung zu verzichten, wenn die Klagen zurückgezogen würden. Was 19 Eigentümer dann auch taten.