Gelsenkirchen.

Berechtigung Sozialticket die Zweite: In der Sitzung des Sozialausschusses löste der Antrag der Grünen – in der März-Sitzung wegen des Rücktritts von Franz Schart verschoben – eine Diskussion aus, über die sich auch Schart-Nachfolgerin Ingrid Wüllscheidt gewundert haben dürfte. Weil sich alle Fraktionen nämlich grundsätzlich einig sind: Wenn das Sozialticket kommt, dann sollen natürlich auch sozial schwache Gelsenkirchener davon profitieren.

Damit auch die tatsächlich Berechtigten in den Genuss der günstigeren ÖPNV-Tickets kommen, solle die Verwaltung prüfen, ob der Berechtigungsbescheid nicht zusammen mit dem ALG II- bzw. Wohngeldbescheid ausgestellt werden könne, da dieses Verfahren einfach und fast kostenneutral sei. Just diese in der Februar-Sitzung des Sozialausschusses erörterten Kosten, die die Stadt schultern müsste – rund 200 000 Euro jährlich plus 3,5 neue Stellen – wären damit, so die Grünen, vom Tisch.

Sozialticket im VRR-Bereich

SPD-Sprecher Axel Barton gab zu bedenken, man solle doch erst abwarten, was im VRR beschlossen werde. Klar sei: „Ein Sozialticket in der Form, wie wir es uns alle mal gewünscht haben, wird es nicht geben. Es wird etwas anderes geben.“. Wolfgang Heinberg (CDU) dagegen stufte den Antrag als „intelligent“ ein. „Wir brauchen ein geeignetes Instrument, die Berechtigung zu prüfen.“

Stadtrat Joachim Hampe gab schließlich die Steilvorlage für den Kompromiss. Sobald absehbar ist, in welcher Form es ein Sozialticket im VRR-Bereich geben wird, will sich die Verwaltung unverzüglich ans Werk machen und prüfen, wie die Berechtigung einfach und kostenneutral ermittelt werden kann.