Essen. . Ercan C. hatte in nur vier Monaten einen blühenden Rauschgifthandel aufgezogen. Nun hat ihn die VI. Essener Strafkammer zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Angesichts der Strafhöhe droht ihm damit die Abschiebung aus Deutschland.
Im Geschäftsleben kennt er sich aus. Doch am Landgericht machen andere die Preise. Auf sieben Jahre und neun Monate Haft erkannte am Mittwoch die VI. Essener Strafkammer gegen den Gladbecker Ercan C. (35), der in nur vier Monaten mit Gelsenkirchener und Bochumer Komplizen einen schwunghaften Rauschgifthandel aufgezogen hatte.
„Seien Sie froh, dass Sie hier nicht mit dreizehneinhalb Jahren fortgegangen sind“, machte Richterin Jutta Wendrich-Rosch dem Angeklagten klar, welchen Rabatt ihm sein Geständnis eingebracht hat. Mit dem Bochumer Samir B. (40), der fünfeinhalb Jahre Gefängnis kassierte, orderte er über einen Kurier Marihuana und Kokain in Holland, ließ es zu einer Raststätte an der B 224 in Gladbeck bringen. Von dort aus verteilte er den Stoff weiter, das Kokain war vor allem für München bestimmt. Die Gruppe verfügte über eigene Kuriere, manchmal fuhr Chef Ercan C. auch selbst in seinem Porsche Cayenne in die bayerische Landeshauptstadt. Dort nahm die Polizei ihn auch im Oktober 2010 an seinem Auto fest.
Abschiebung droht
Schon lange waren die Beamten ihm auf der Spur. Ihrer Ermittlungskommission hatten sie den Namen „EK Pool“ gegeben. Offenbar hatte das Einfamilienhaus in Gladbeck-Ost sie beeindruckt, in dem der Restpostenhändler seit Sommer 2009 mit seiner Familie lebte. Das Haus, das zuvor als Bordell genutzt wurde, verfügte aus dieser Zeit noch über ein opulentes Becken. Ercan C., gebürtiger Gelsenkirchener, betrieb seine Restpostengeschäfte in Gladbeck und Gelsenkirchen und zeigte sich gegenüber der Presse bei der Renovierung des Hauses als Mann der Region: „Ich stelle hier zwei Masten mit Schalke-Fahnen auf. Das war schon immer mein Traum.“
Langfristig wird er sich vielleicht an eine andere Region gewöhnen müssen. Denn ihm droht angesichts der Strafhöhe die Abschiebung aus Deutschland. Richterin Jutta Wendrich-Rosch erinnerte im Urteil der Kammer daran, wie plastisch Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen geführt und dokumentiert hätten. Vor allem die abgehörten Telefonate beeindruckten das Gericht: „Wir hatten das Gefühl, dass wir bei den Rauschgiftgeschäften direkt dabei waren.“