Gelsenkirchen. . Seit Montag läuft der Zensus 2011. Für alle Haushalte, die von der Stadt angeschrieben wurden, gilt: Es gibt kein Entkommen. Sie sind zur Auskunft verpflichtet. Was Sie alles über die Volkszählung wissen müssen, lesen Sie hier.

Der Startschuss ist gefallen. Am Montag hat der Zensus 2011 begonnen. Die letzte Volkszählung fand bekanntlich (nach massiven Widerständen) im Jahr 1987 statt.

Die Erhebungsstelle bittet alle angeschriebenen Haushalte darum, die offizielle Ankündigung der Befragung zu beachten. Die Interviewer haben bei der Besichtigung ihrer Arbeitsbezirke durch Schreiben ihren Besuch zu einem vorgeschlagen Termin angekündigt.

Wichtig zu wissen ist für alle, die angeschrieben worden sind: Es gibt kein Entkommen. Sie sind nach dem Zensusgesetz zur Auskunft verpflichtet. Ebenfalls wichtig: Im Rahmen der Erhebung werden stets alle Mitglieder des jeweiligen Haushalts befragt. Ausgenommen sind die Minderjährigen, hier müssen die Eltern Auskünfte erteilen.

Falls jemand verreist ist

Falls Personen nicht anwesend sind (verreist, beruflich verhindert), kann ein (volljähriges) Mitglied der Familie oder aus dem Haushalt Auskunft geben. Bedingung: Die abwesende Person muss mit dieser Regelung einverstanden sein.

Für viel Wirbel können die Termine sorgen. Sollte der auf der Karte angekündigte nicht möglich sein, kann mit dem Erhebungsbeauftragten ein neuer vereinbart werden.

Die Legitimation

Trickbetrüger nutzen jede Gelegenheit. Wie kann man also sicher sein, dass der Interviewer, der vor der Tür steht, tatsächlich vom Rathaus geschickt ist?

Die Stadt Gelsenkirchen betont in diesem Zusammenhang, welch „unschätzbares Gut das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger“ für sie sei. Daher hat sie sich entschieden, für den Zensus 2011 nur städtische Dienstkräfte sowie persönlich bekannte und besonders zuverlässige Personen einzusetzen, die die Tätigkeit ehrenamtlich übernehmen. Und: Die Interviewer werden sich zum Termin mit einem Dienstausweis in Verbindung mit ihrem Personalausweis legitimieren.

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Trotzdem wird es Fragen geben. Etwa: Wer zahlt das Rückporto bei der Befragung der Hauseigentümer? Der Eigentümer. Auch dafür gibt es gesetzliche Regelungen.

Team der Erhebungsstelle steht für Fragen zur Verfügugn

Grundsätzlich gilt: Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Haushaltebefragung steht das Team der Erhebungsstelle der Stadt Gelsenkirchen, das aus Datenschutzgründen gesondert untergebracht und abgeschottet ist, unter diesen Kontaktdaten zur Verfügung: Stadt Gelsenkirchen, Erhebungsstelle Zensus 2011, Munscheidstraße 14 (Wissenschaftspark, Pavillon 1), 45886 Gelsenkirchen.

Auch eine Hotline-Rufnummer ist eingerichtet, sie lautet: 169-2011; per E-mail können Fragen an die Adresse zensus2011@gelsenkirchen.de gerichtet werden.

Weitere Info zum Zensus in Gelsenkirchen im Internet: http://stadt.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Zensus