Gelsenkirchen. Die Gelsenkirchener Erhebungsstelle für ,Zensus 2011’ ist im Wissenschaftspark eingerichtet. Von hier wird die im Mai startende Volkszählung organisiert. Etwa ein Drittel der Deutschen muss u.a. Auskunft über Einkommen und Wohnverhältnisse geben.
Die letzte Volkszählung, die etwas Älteren mögen sich erinnern, fand in der alten Bundesrepublik im Jahr 1987 statt, also zwei Jahre vor der Wiedervereinigung (in der DDR übrigens 1981). Was jetzt auf die Menschen zukommt, die in Gelsenkirchen (und anderswo) leben, ist der so genannte „Zensus 2011“ und damit nichts anderes als eine Volkszählung – allerdings mit einigen Veränderungen.
Die Vorbereitungen in Gelsenkirchen sind bereits angelaufen. „Wir haben eine ,Erhebungsstelle Zensus 2011’ im Wissenschaftspark eingerichtet“, teilt Stadtpressesprecher Martin Schulmann zum Thema mit. „Sie ist räumlich, organisatorisch und personell von anderen Verwaltungsstellen getrennt und unmittelbar Stadtrat Joachim Hampe unterstellt.“
Befragung kann sich bis ins nächste Jahr ziehen
An dieser Stelle werden künftig Planung, Organisation und Durchführung der Volkszählung (Stichtag: 9. Mai 2011) zusammengeführt. Hier werden u.a. die Erhebungsbeauftragten bestellt und geschult, hier wird das Stadtgebiet in Erhebungsbezirke eingeteilt. Die Leitung hat Jörg Bimstein; er war zuletzt Chef der Wahlscheinstellen zur Landtagswahl und der Integrationsratswahl 2010. Unterstützt wird er von Martin Leying (Stellvertreter), Julia Gburek, Nadine Hirnstein, Marcus Hofmann und Michael Wawrzenietz. Wieder aufgelöst wird die „Erhebungsstelle Zensus 2011“ erst nach dem Abschluss aller Arbeiten, die sich durchaus bis ins Jahr 2012 hineinziehen können.
Warum aber wird der Zensus überhaupt durchgeführt? Die Zählung im Abstand von zehn Jahren ist durch eine Verordnung der Europäischen Union vom 9. Juli 2008 für alle Mitgliedsstaaten verbindlich vorgeschrieben.
Die letzte EU-weite Volkszählung fand im Jahr 2001 statt, damals aber ohne Deutschland. Hierzulande wurde im Rahmen eines „Zensustest 2001“ ein von den Statistischen Ämtern neu entwickeltes Verfahren für einen registergestützten Zensus getestet (dazu gleich mehr). Da fragt man sich: Wofür wird eine Volkszählung überhaupt benötigt?
Statistiken basieren auf dem Zensus
Ganz wichtig, so die Behörden, sei die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen Deutschlands. Ob Länderfinanzausgleich, die Einteilung der Bundestagswahlkreise, die Stimmenverteilung der Bundesländer im Bundesrat oder die Sitze Deutschlands im Europaparlament – all das würde von Einwohnerzahlen abhängen. Auch viele Statistiken basieren auf dem Zensus.
Ein zweites Ziel ist es, Informationen zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben zu gewinnen. Etwa: Wie viele Erwerbstätige gibt es, wie viele von ihnen sind selbstständig? Oder: Wo werden in den kommenden Jahren wie viele Kinder eingeschult? Wie viele Wohnungen gibt es und wie sind sie ausgestattet?
Nicht alle Personen werden befragt
Bei der jetzt anstehenden Volkszählung handelt es sich um eben einen so genannten „registergestützten Zensus“. Das bedeutet: Anders als noch im Jahr 1987 werden nicht mehr alle Haushalte und Personen befragt. Derzeit geht man von etwa 17,5 Millionen Eigentümern von Wohnraum sowie von 7,9 Mio. Personen im Rahmen der Haushaltebefragung aus. Da sich die beiden Gruppen überschneiden, wird etwa ein Drittel der Bevölkerung Auskunft geben müssen. In der Tat: müssen; denn es besteht eine Auskunftspflicht!!
Die Erhebungsdaten werden darüber hinaus durch die Auswertung der Melderegister, die Auswertung von Daten der Agentur für Arbeit sowie von Dateien zum Personalbestand der öffentlichen Hand vervollständigt.
Zudem werden verschiedene Befragungen durchgeführt: Per Post findet eine aller Gebäude- und Wohnungseigentümer, eine Befragung von bundesweit etwa neun Prozent der Bevölkerung („Haushaltsstichprobe“) und eine Befragung der Verwalter oder Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften, Anstalten, Wohnheimen und ähnlichen Einrichtungen (Sonderbereiche) statt.
Die Befragung der Haushalte auf Stichprobenbasis und die „Befragung in Sonderbereichen“ fällt ebenfalls den örtlichen Erhebungsstellen zu. Dazu kommen Sonder- bzw. Klärungsfälle aus der Gebäude- und Wohnungszählung.