Essen. . Kurz nach dem Start der Volkszählung treten die ersten Pannen auf.
Kurz nach dem Start der diesjährigen Volkszählung treten die ersten Pannen auf. Seit Montag bekommen Grundstücks- und Hauseigentümer Fragebögen vom Landesbetrieb Information und Technik. Immer mehr Bürger erhalten den Fragebogen gleich drei oder viermal.
In der Gemeinde Rees am Niederrhein häufen sich jetzt die Beschwerden der Hausbesitzer, die gleich mehrere Briefe mit dem identischen Fragebogen bekommen haben. Die Behörde erklärt, dass es sich lediglich um Einzelfälle in der Region handle. Von weiteren betroffenen Städten habe die Behörde keine Beschwerden erhalten.
Heute bestätigt eine Sprecherin des Landesbetriebs das sofortige Aufstocken des Personals in der zuständigen Hotline. In NRW verschickt der Landesbetrieb an mehr als vier Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümer einen Fragebogen. Pressesprecherin Claudia Key erklärt gegenüber DerWesten, dass es bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststellbar ist, wie es zu der Pannenserie kommen konnte. Ihre Behörde hatte bereits im Vorfeld eine Testbefragung an eine Millionen Bürger verschickt, um das Datenmaterial zu aktualisieren.
Die Daten, die von Grundbuch- und Grundsteuerämtern zur Verfügung gestellt worden sind, seien mehrfach geprüft und korrigiert worden. Die Sprecherin bittet um Verständnis bei den Hausbesitzern. Der Landesbetrieb werde mögliche Fehlerquellen überprüfen, verspricht sie. Die Betroffenen rufen verärgert die Hotline der Behörde an, da sie verpflichtet sind, die Bögen zu beantworten. Laut der Behörde drohe sonst ein Bußgeld.
Strengste Datenschutzbestimmungen
Die Fragebögen lassen sich laut der Behörde einfach und schnell beantworten. Bei Gebäuden möchten die Statistiker beispielsweise wissen, um was für ein Haus es sich handelt, wann es gebaut wurde und wie viele Wohnungen es gibt. Bei Wohnungen werden Angaben zur Größe, Anzahl der Räume und zu Bewohnern sowie die Ausstattung erfragt.
Die Mitarbeiter des Landesbetriebs verweisen darauf, dass jede einzelne Information strengsten Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen unterliege. Der Schutz der Daten jedes Einzelnen habe oberste Priorität.