Gelsenkirchen. Ralph Hermann soll in Gelsenkirchen über eine rote Ampel gefahren sein, den Führerschein abgeben. Er bestreitet die Tat, Zeuge ist ein Polizist. Immer mehr Bürger melden Fälle, bei denen sie sich von Polizei und Justiz ungerecht behandelt fühlen.
„Ein Bürger sieht Rot“, titelte die WAZ am vergangenen Samstag, als sie über den Fall eines Autofahrers berichtete, der sich abgezockt fühlt. Ralph Herrmann soll eine Ampel bei Rot überfahren haben und dafür seinen Führerschein abgeben. Inzwischen stellt sich heraus: Viele Bürger teilen das Schicksal von Herrmann und fühlen sich ebenfalls ungerecht behandelt von Polizei und Justiz.
Seit einigen Tagen verteilt der Recklinghäuser in der Gelsenkirchener City Flugblätter und macht auf seinen Fall aufmerksam. Herrmann: „Die Menschen reagieren sehr offen, sehr positiv. Die sagen: Toll, Sie sind mutig. Viele erzählen mir von ähnlichen Fällen.“
Nur ein Zeuge
Andere Medien stürzten sich bereits auf den Fall, berichteten im Fernsehen. Ralph Hermann, der behauptet, im Januar 2010 bei Grün über die Kreuzung gefahren zu sein, hat inzwischen bei der Staatsanwaltschaft das Aussetzen der Vollstreckung beantragt. Außerdem stellte er bereits im Juni letzten Jahres eine Anzeige wegen uneidlicher Aussage gegen den einzigen Zeugen des Falles, einen Polizeibeamten.
Seinen Führerschein muss er eigentlich im März abgeben, das will er vorerst aber auf keinen Fall tun: „Lieber nehme ich Erzwingungshaft in Kauf.“Auch WAZ-Leser und DerWesten-User reagierten auf DerWesten.de mit zahlreichen Kommentaren auf den Gelsenkirchener Fall. „Basisdemokrat“ zum Beispiel schrieb: „Mit den Autofahrern kann man es halt machen. Man sollte die Ägypter als Vorbild nehmen und gegen diese Gängelung der Autofahrer auf die Straße gehen!“
„Juti“ schrieb: „Das ist typisch. Mir ist es ähnlich ergangen. Laut Urteil wurde der uneidlichen Aussage des Polizisten Glauben geschenkt, da er sich nicht in Widersprüche verwickelte. Das ist deutsche Gerechtigkeit gegenüber Autofahrern. Wenn, wie hier, noch nicht einmal Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz zugelassen wird, muss man sich wirklich fragen, wie es in Deutschland um die Gerechtigkeit bei den Autofahrern gestellt. Hauptsache wir sind die Melkkühe der Nation.“
Widerspruch einlegen
„Von Zweckel“ gibt es folgende Empfehlung: „Könnte man das Willkür nennen? Nun da gibt es ja noch das Europäische Gericht.“
„Volantis“ berichtet von eigener Negativ-Erfahrung: „Mir ist es vor vielen Jahren ähnlich ergangen. Ich wurde von der Polizei angehalten und mir wurde vorgehalten, ich hätte zuvor eine Ampel bei rot passiert. Woran ich mich in diesem Moment erinnern konnte, war das ich unmittelbar vor der Ampel einen Lkw überholt hatte. Auf meinen Einwand, dass der Lkw ja erst recht die Kreuzung bei rot befahren haben muss, meinte der eine Beamte, da wäre überhaupt kein Lkw gewesen und außerdem würde es keine Rolle spielen, wenn ich wolle, könne ich Widerspruch einlegen.“
„Am besten installiert man eine kleine Kamera ins Auto die (wie die Polizei in deren Einsatzwagen). Auf einer Festplatte aufzeichnen und dann bei Bedarf das „Band“ abspielen! Schon traurig, dass es soweit gekommen ist“, meint „tuhdsnv“ .„Strafanzeige gegen das Gericht wegen Rechtsbeugung und dann Strafanzeige gegen die Polizei wegen uneidlicher Falschaussage stellen. Dann abwarten, zu welchen Gunsten unser demokratisches freiheitliches Rechtssystem funktioniert“, empfiehlt „Demokratorius“.