Gelsenkirchen. .
Ein Bürger sieht Rot. Weil er bei Rot über eine Kreuzung gefahren sein soll, dafür verurteilt worden ist, Rechtsmittel eingelegt und dennoch verloren hat. Ralph Herrmann aber sagt: Die Ampel zeigte Grün. Der 61-Jährige Autofahrer aus Recklinghausen hat nun die Nase voll und wehrt sich öffentlich – mit Flugblättern, die er in Gelsenkirchen verteilt. 2000 an der Zahl.
Anzeige, Bußgeldverfahren, Führerscheinentzug
Das ist die Geschichte: Der gebürtige Gelsenkirchener befuhr am 14. Januar letzten Jahres nachmittags die Luitpoldstraße Richtung Norden auf der linken Fahrspur und bog nach links in die Florastraße ab. Ein Polizeiauto folgte ihm, zwei Beamte hielten ihn ein paar Straßen weiter an. Herrmann sei bei Rot gefahren. Es kommt zur Anzeige, zum Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht und zur Verurteilung zu 200 Euro Bußgeld und einem Monat Führerscheinentzug.
„Wenn ich tatsächlich bei Rot gefahren wäre“, sagt der Recklinghäuser Künstler Ralph Herrmann, „würde ich bezahlen und fertig. So aber fühle ich mich abgezockt.“ Einer seiner Vorwürfe richtet sich gegen die beiden Polizeibeamten. Einer dieser Zeugen gab an, so heißt es in der Urteilsbegründung, „an den gesamten Vorgang keine konkrete persönliche Erinnerung zu haben“.
Gericht glaubt dem Zeugen
Blieb nur noch ein Zeuge. Der behauptete, vor Herrmanns Auto hätte ein Sattelschlepper an der Ampel gestanden. Was der Beschuldigte bestreitet, was er aber laut Urteil zugestanden habe. Weiter heißt es in der Urteilsbegründung, dass der linke Ampelmast laut Zeuge ohne jedes Hindernis für den Betroffenen sichtbar gewesen sei: „Wenn er normal nach vorne geschaut hätte, hätte er zumindest diesen linken Ampelmast frei wahrnehmen müssen.“ Das Gericht glaube dem Zeugen, so der Richter.
Allerdings: Es gibt gar keine keine Ampel an der linken Kreuzungsseite. Herrmann wertet das „als untauglichen Versuch, einen Verkehrsverstoß zu belegen“. Er legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein, doch das Oberlandesgericht Hamm ließ die Beschwerde nicht zu.
Amtsgerichtsdirektor Jost-Michael Kausträter auf Nachfrage der WAZ: „Es handelt sich hier um ein rechtskräftiges Urteil, das geprüft worden ist.“