Gelsenkirchen. Die LEG schickt derzeit Schreiben zur Mieterhöhung an ihre Mieter. Allerdings ohne deutlichen Hinweis auf die Freiwilligkeit seitens der Anwohner. Der Mieterverein Gelsenkirchen warnt davor, einfach zu zahlen. Mieter sollten auf ihr Recht beharren.

Der Mieterverein Gelsenkirchen warnt vor unberechtigten Mieterhöhungen bei der LEG und stellt fest, dass das ehemals landeseigene und vor drei Jahren privatisierte Unternehmen seine Mieter derzeit mit dubiosen Mieterhöhungsschreiben konfrontiere. In Gelsenkirchen hält die Unternehmensgruppe nach eigener Aussage derzeit 2426 Wohnungen.

Der Stein des Anstoßes ist dieser: Die Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH (LEG) mit Sitz in Düsseldorf teilte in einem Anschreiben und einem Erinnerungsschreiben ihren Mietern mit, dass die derzeitige Grundmiete nicht mehr den aktuellen Marktpreisen entsprechen würde. Und: „Der Vermieter kann im Rahmen gesetzlicher Vorgaben nach § 557 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch, die Red.) die Grundmiete anpassen.“

Keine Verpflichtung

Eine Aussage, die zutrifft. Der Schritt der LEG sei völlig legal, betont Pressesprecher Manfred Neuhöfer im Gespräch mit der WAZ zurecht. Aber genau diesen Schritt bezeichnet Rechtsanwalt Ernst Georg Tiefenbacher vom Mieterverein in Form und Art des Vorgehens schlichtweg als skandalös: „Das liest sich wie eine ganz normale Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, der die Mieter zustimmen müssen, wenn der Mietspiegel die Erhöhung rechtfertigt.“ Viele Mieter fühlten sich aufgrund der Sachlage und der Erwähnung eines Paragrafen im Anschreiben ohnehin dazu verpflichtet zuzustimmen, wüssten aber oft gar nicht, was das Gesetz konkret besagt.

Und da ist von einer Verpflichtung keine Rede!

In dieser Vorschrift, so Tiefenbacher, stehe lediglich, dass sich Mieter und Vermieter ohne Angabe eines Grundes auch darauf einigen können, dass der Mieter freiwillig eine höhere Miete bezahlt. Dazu sei er allerdings nicht verpflichtet.

"LEG setzt auf Unwissenheit"

Tiefenbacher: „Die LEG setzt auf die Unwissenheit und Unerfahrenheit der Mieter. Die sind meistens schon so verunsichert, wenn der Brief vom Vermieter kommt, dass sie gar nicht prüfen, ob dieses Verlangen nach einer Mieterhöhung überhaupt gerechtfertigt ist.“

LEG-Sprecher Manfred Neuhöfer räumt für das Unternehmen ein, dass dieser Weg womöglich ungewöhnlich sei. „Normalerweise wird nach § 558 vorgegangen.“ (In diesem Paragrafen wird die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete geregelt.) Neuhöfer sagt aber auch dies: „Wir werden uns die Formulierungen der ersten Schreiben und der Erinnerungsschreiben jetzt noch einmal genau anschauen und werden eine Veränderung des Wortlautes prüfen.“

Der Mieterverein Gelsenkirchen rät derweil den betroffenen Haushalten, dem Verlangen der LEG-Unternehmensgruppe auf gar keinen Fall nachzukommen und zunächst einen Rechtsrat einzuholen.