Gelsenkirchen.

Locker und entspannt wartete der Gelsenkirchener am Freitag auf sein Urteil vor dem Essener Landgericht, beantragte doch selbst Staatsanwalt Arpad Kali für ihn einen Freispruch vom Vorwurf der Zuhälterei und des Menschenhandels. Doch dann kommt es ganz anders: Der 26-Jährige wird noch im Saal verhaftet. Die II. Strafkammer verurteilt ihn zu drei Jahren Haft.

„Ein Freispruch kommt nicht in Frage“, betont Richter Andreas Labentz. Zwar gab es Widersprüche in der nicht öffentlichen Aussage der Zeugin, aber die Kammer ist überzeugt, dass der Angeklagte die junge Frau unter anderem mit der Drohung ihr Leben zu zerstören zur Prostitution gebracht hat. Die 19-Jährige, die Anfang 2008 nach Gelsenkirchen gezogen war, habe Freundschaft gesucht, führt der Richter aus, „er suchte ihr Vertrauen, um sie gefügig zu machen.“ Aus „falsch verstandener Freundschaft“ sei sie in die Prostitution abgeglitten. Sie prostituierte sich auf Sex-Partys in Buer, stieg auch zu fremden Männern in Autos. Als der Mann für zwei Monate in Haft musste, betrieb sie allerdings freiwillig weiter das Geschäft mit dem Sex.

Der Angeklagte beschrieb die 19-Jährige als sexbesessen, als Frau die sich aus eigenem Antrieb ihm und anderen für verschiedenste sexuelle Praktiken anbot. Das passt nach Meinung der Kammer nicht zu ihrem Persönlichkeitsbild. Labentz nennt die Schilderung „pauschal und abstrus“. „Das war eine junge Frau, die zu beeindrucken war. Wenn man etwas verlangt, tut sie das“, so sieht das Gericht die Zeugin. Für den zehnfach allerdings nicht einschlägig vorbestraften Angeklagten spricht, so Labentz, dass er keine direkte Gewalt ausgeübt habe und das „relativ harmlose Ende“ der Geschichte. Sie sei im Sande verlaufen. Aber auch das erkannte die Kammer: „ Sie hat es ihm nicht schwer gemacht.“