Die beiden Gelsenkirchener haben einiges gemeinsam: Die Freunde sind Rotlicht-Rentner, stehen seit gestern wegen Förderung der Prostitution vor dem Essener Landgericht und bestreiten die Anklagevorwürfe.

Es sind hauptsächlich „Altlasten“ aus dem Jahr 2006, die die Männer vor Gericht brachten. So ist einer der beiden, ein 60-jähriger guter Bekannter des früheren Besitzers der Boutique Estelle in Buer, der Vorsitzenden der V. Strafkammer, Richterin Luise Nünning, absolut nicht unbekannt: Im August vergangenen Jahres stand er bereits wegen ähnlicher Vorwürfe gemeinsam mit dem Boutique-Besitzer vor Gericht. Damals ging er mit einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten aus dem Prozess. Der größte Teil der Anklage- Vorwürfe war seinerzeit nicht haltbar.

Jetzt kam es zum neuen Anlauf: Der 60-Jährige soll eine zur Tatzeit 17-Jährige, die er in der Boutique kennenlernte, in seiner Wohnung in Gelsenkirchen, mehrfach zum Sex mit einen Unbekannten gebracht haben und sie später an seinen Freund, eben den 64-jährigen Mitangeklagten, in dessen Bordell La Fayette in Herten vermittelt haben. Mindestens vier Tage soll sie dort gewesen sein. Die Einnahmen hat man laut Anklage durch drei geteilt. Im Januar 2009 soll der 60-Jährige außerdem eine erst 15-Jährige in aufreizenden Posen fotografiert und sie außerdem sexuell berührt haben.

„Ich hab mit dem Milieu nichts mehr zu tun. Ich bin jetzt Rentner“, behauptet der 60-Jährige vor Gericht. „Mit den ganzen Sachen habe ich auch nichts mehr am Hut“, schließt sich wenig später der ehemalige 64-jährige Bordellbesitzer an.

Der 60-Jährige gibt zu, die zur Tatzeit 17-Jährige in der Boutique kennengelernt zu haben. „Das Huren-Dasein hat sie fasziniert“, erklärt er. Deshalb will er ihr einmal den Club in Herten gezeigt haben. „Nur für zehn Minuten“, sagt er und der Mitangeklagte sei nicht dort gewesen. Empört zeigt er sich über ihre Vorwürfe, sie unter Drohungen zur Prostitution gezwungen zu haben. „Erschüttert war ich“, er wiederholt:„erschüttert.“ Die Zeugin erschien gestern trotz Ladung nicht vor Gericht.

„Haben Sie sich abgesprochen, was Sie hier sagen wollen?“ möchte die Richterin von den Angeklagten wissen. „ Nur die Wahrheit“, antwortet der 60-Jährige. Sein Freund und Mitangeklagter bestreitet rundweg, die 17-Jährige jemals gesehen zu habe.- Der Prozess wird fortgesetzt.