Gelsenkirchen.
Sieben Jahre Haft unter anderem wegen schwerer räuberischen Erpressung, ferner Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - so lautete das Urteil des Essener Landgerichts gegen einen Gelsenkirchener. Sogar Sicherungsverwarung stand im Raum.
Sogar Sicherungsverwahrung (SV) stand im Raum, aber der reichlich vorbestrafte 30-jährige Gelsenkirchener bekam jetzt vor dem Essener Landgericht noch eine Chance.
Sieben Jahre Haft unter anderem wegen schwerer räuberischen Erpressung lautete das Urteil der Kammer, die außerdem seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnete. Erst gerade wieder auf freiem Fuß, machte der 30-Jährige wie gehabt weiter. Er stahl in vier Fällen in Gelsenkirchener Supermärkten und finanzierte damit vor allem Drogen und Alkohol. Wurde er erwischt, zog er ein Messer und versetzte Mitarbeiter der Märkte in Angst und Schrecken.
Zwei Jahre in die Klinik
Sieben Jahre - das hört sich nach harter Strafe an. Aber die Kammer bestimmt, dass er erst einmal nur eineinhalb Jahre verbüßen muss. Dann geht es in die Entziehungsklinik. Zwei Jahre mindestens wird er dort verbringen müssen, schätzt der Sachverständige Dr. Kutscher. Läuft alles gut, hat der Angeklagte die Aussicht, dass die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Er ist geständig, soweit die Erinnerung reicht. Am Abend des 23. Oktober vergangenen Jahres war der Penny Markt an der Bismarckstraße sein Ziel. Er packte Waren ein, ohne zu bezahlen. Mitarbeiter sahen das auf dem Überwachungsmonitor. Darauf angesprochen, weigerte er sich mit ins Büro zu gehen, zog statt dessen sein Messer und floh.
Gewalt zieht sich durch sein Leben
Gewalt und Aggressionen ziehen sich durchs Leben des 30-Jährigen. Gewalt lernte er auch in der Familie. Im Alter von sechs Jahren musste er ins Heim. Warum? Achteinhalb Jahre verbrachte er schon hinter Gittern oft wegen Körperverletzung. Ein Anti-Aggressions-Training „hat noch nicht so viel gefruchtet“, stellt der Sachverständige fest. „Es war kein Freudenleben, was er da geführt hat“, meint er, aber an der Schuldfähigkeit sei nicht zu zweifeln. Eine günstige Prognose kann der Gutachter nicht stellen, eher sieht er einen Hang zu Straftaten und damit Voraussetzungen für die Sicherheitsverwahrung. „Daran ist nicht zu deuteln“, weiß auch das Gericht. „Aber“, so Richterin Jutta Wendrich-Rosch: „Erst einmal muss man es mit der milderen Maßnahme versuchen.“