Gelsenkirchen.

In einer unter Denkmalschutz stehenden Siedlung zu leben, ist nicht immer einfach: Der Beamtenwohnungsverein versuchte, Planungen für eine Garagenanlage an der Hermann-Löns-Straße in Buer vor Gericht durchzusetzen – und scheiterte.

Man kann sich zwar in einer unter Denkmalschutz stehenden Siedlung sehen lassen, aber dort zu leben, ist nicht immer einfach. Denn Veränderungen baulicher Art werden häufig zu Stolperfallen. Das musste jetzt auch der Beamtenwohnungsverein erfahren, der wegen einer Garage bis vor das Verwaltungsgericht zog. Aber auch dort gaben die Richter kein ganz grünes Licht, wie sich das der Verein für seine Pläne auf der Hermann-Löns-Straße in Buer erhofft hatte.

Eine normale Fertiggarage, so ein Würfel vom Fließband, kann und wird es nämlich nicht in der unter Denkmalschutz stehenden Kolonie rund um die Hermann-Löns-Straße/Droste Hülshoff-Straße in Buer geben. Wenn sich diese Fließband-Garage aber ein wenig aufhübscht, sich besonders auf ihrer Vorderseite entsprechend anpassungsfähig zeigt, dann kann sich solch ein Fertigprodukt neben zwei alte Garagen einreihen, schwächte die 16. Kammer das strikte Nein der Stadt etwas ab.

„Eindrucksvolles Zeugnis für Backstein-expressionistischen Stil“

Platziert werden sollte die Blechgarage neben zwei noch in konventioneller Art gebauten Autohäuschen zwischen den Häusern Nummer 4 und 6 auf der Hermann-Löns-Straße. Diese Siedlung von 1926-1929 legt - so die Denkmalschützer - ein eindrucksvolles Zeugnis für einen Backstein-expressionistischen Stil ab. 1991 wurde sie deshalb in die Denkmalschutzliste eingetragen.

Zu dem Gesamtbild passt aber einfach kein vorgestanzter Blechkasten, selbst wenn der vordergründig mit etwas grauem Putz und Blechverblendungen versehen werde. Genau das hatte der Verein aber neben den beiden alten Garagen vor. Stein auf Stein gebaute Garagen seien zu teuer, unrentabel, weil hier allenfalls 70 Euro als Mietzins genommen werden könnten, so seine Begründung.

In seiner Argumentation wies er auf unterschiedliche andere Garagen hin, die sich ja auch nicht mit der Backsteinideologie vereinbaren ließen. Diese Garagen sind allerdings bereits vor 1991 gebaut worden, genießen Bestandsschutz, führte die 16. Kammer dazu aus. Nun wird also einvernehmlich versucht, hier einen „getarnten“ Blechkasten hinzusetzen, der so tut, als gehöre er zum denkmalgeschützten Gesamtbild. Dabei sollen Vorderfront und auch die Seitendicke entsprechend angepasst sein.