Gelsenkirchen.
Jetzt hilft einem Ehepaar aus Bismarck eigentlich nur noch kleine Brötchen zu backen, zu beten und ganz kleinlaut das Gespräch mit der Stadt zu suchen. Vielleicht kann es dann den Abriss ihres in großem Umfang aber illegal umgebauten Mehrfamilienhauses auf der Magdalenenstraße noch in allerletzter Minute verhindern.
Nachdem jetzt die sechste Kammer des Verwaltungsgerichts die Abrissverfügung der Stadt bestätigt hat, müssten die beiden als Eigentümer dieses Mehrfamilienhauses binnen sechs Monaten eigenhändig dafür sorgen, dass ihr Besitz dem Erdboden gleich gemacht wird.
2002 kaufte das Ehepaar das alte Mehrfamilienhaus am Ende einer kurzen Reihenhauszeile. Seit 1977 gibt es für diesen Bereich einen Bebauungsplan, der hierfür eine Grünfläche als Pufferzone zwischen Gewerbegebiet auf der einen und Wohnbebauung auf der anderen Seite vorsieht. Die Stadt duldet die alten Häuser auf der Magdalenenstraße dort jedoch weiterhin bis heute, weil diese Grünfläche eine „langfristige Planung“ sei.
Kurz nach dem Kauf beantragte das Paar eine Baugenehmigung, weil sie Balkone und weitere massive Umbaumaßnahmen vornehmen wollte. Unter anderem sollten weitere Stockwerke geschaffen werden. Die Stadt verweigerte die Baugenehmigung unter Hinweis auf den Bebauungsplan.
Einigungsangebote der Stadt scheiterten bisher
2006 folgte der nächste Bauantrag und da stellte die Stadt bei einem Ortstermin verblüfft fest, dass ohne Genehmigung feste gearbeitet wurde und schon das gesamte Dachgeschoss nebst Dach weggebrochen worden war.„Nur noch ein dachloser Würfel“ stand da.
Sofort wurde ein Baustopp verhängt, den das Ehepaar ignorierte und munter weiter machte. Zwangsgeldzahlungen bis 10 000 Euro an die Stadt wurden klaglos beglichen, ein erneuter Baustopp wurde links liegen gelassen. Auch eine angedrohte Versiegelung des Hauses ignorierte das Paar. Der Bau musste weiter gehen.
Nicht genehmigungsfähig
Dann kam die Abrissverfügung, denn nach Meinung der Stadt steht hier mit der Nummer 11 ein Schwarzbau, ein Haus, das nach dem Baugesetz nicht genehmigungsfähig ist. Dass der Ur-Bau älter ist, als der Bebauungsplan, stellt ihn nämlich nicht unter einen Bestandsschutz, weil das Haus nämlich derart in seiner Substanz illegal verändert wurde, und „wie ein Neubau“ zu bewerten sei.
Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Begründung. Die hier vollzogenen „Maßnahmen bleiben kaum hinter einem Neubau zurück“. Und dafür gibt es keine Baugenehmigung. Das Haus muss weg.
Seit 2002 hat die Stadt Einigungsversuche angeboten - bislang scheiterten die stets an der Unbeugsamkeit des Ehepaares, von der das Gericht sich jetzt selbst einen Bild machen konnte.