Gelsenkirchen. .
Walter Zens ist überzeugt, sein Vermieter berechne ihm zu viel für den Wasserverbrauch. Doch als er Hilfe bei der Verbraucherzentrale sucht, stößt er nur auf ein neues Ärgernis. Die dortige Rechtsberatung bleibt gelassen.
Walter Zens fühlt sich ungerecht behandelt. Und zwar: Durch seinen Vermieter, weil dieser aus seiner Sicht zu viel für den Wasserverbrauch berechnet. Um der Sache auf den Grund zu gehen, machte er einen Termin bei der Verbraucherzentrale.
Nach dem Gespräch war er erst richtig verärgert: „Ich wurde dort regelrecht abgefertigt“, sagt der Schalker.
Vor zwei Wochen habe er den Termin vereinbart und dafür im Voraus 15 Euro gezahlt. Ihm sei signalisiert worden, dass die Beratung 15 Minuten dauere. Diese Viertelstunde sei ihm von der Anwältin in der Verbraucherzentrale aber nicht gewährt worden: „Nach knapp 10 Minuten hat sie das Gespräch beendet“, so Walter Zens. Mit der Aussage: Da könne man nichts machen. Das sehe er aber ganz anders und hätte das auch gerne noch mit der Mitarbeiterin erörtert.
Kein Anspruch auf ein 15-minütiges Gespräch
Uli Mensing von der Verbraucherzentrale bestätigte auf WAZ-Anfrage den Beratungsverlauf. Aber: „Die Rechtslage war aus unserer Sicht eindeutig.“ Deshalb habe es auch keinen Sinn gemacht, weiter über das konkrete Problem des Mieters zu sprechen. Grundsätzlich habe ein Mieter bei dieser Rechtsberatung, die von der Verbraucherzentrale seit einigen Jahren in Kooperation mit dem Gelsenkirchener Mieterverein durchgeführt wird, keinen Anspruch auf ein 15-minütiges Gespräch: „Eine Beratung kostet 15 Euro, egal ob sie nun 5, 10 oder 15 Minuten dauert“, sagt Mensing.
Dass Termine bei der Verbraucherzentrale einen solchen Verlauf nehmen, komme häufiger vor. „Manche Kunden machen uns dafür verantwortlich, wenn wir ihnen aus rechtlichen Gründen nicht helfen können“, sagt Uli Mensing. Das sei unerfreulich, aber nun mal nicht zu ändern.