Gelsenkirchen. .
Viele Jugendliche, die noch bei ihren Eltern wohnen, bekommen derzeit Post von der GEZ. Obwohl die Eltern die Rundfunkgebühren für Radio und Fernseher zahlen, müssen Jugendliche ihre Geräte unter bestimmten Voraussetzungen extra anmelden.
Zahlen die Eltern für ein Radio und ein Fernsehgerät Rundfunkgebühren, sind alle weiteren Geräte gebührenfrei. Dennoch bekommen viele Jugendliche, die noch zu Hause wohnen, zurzeit Post von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Denn unter bestimmten Voraussetzungen muss der Nachwuchs eigene Geräte extra anmelden. Wer unsicher ist, ob er nun zahlen muss oder nicht, dem hilft der kostenlose Beratungsservice der Verbraucherzentrale NRW.
Banklehrling Frauke L. war glücklich: Endlich das erste eigene Geld verdienen. Doch kurz nach der ersten Gehaltsüberweisung kam ein Schreiben der GEZ. Den ignorierte sie erst einmal. Schließlich zahlen ihre Eltern Rundfunkgebühren - auch für den Fernseher in ihrem Zimmer. Ute Helfferich von der Verbraucherzentrale NRW: „Jugendliche, die unter dem Dach der Eltern wohnen und mehr als 287 Euro monatlich verdienen, müssen Radio und Fernsehen in ihrem Zimmer selbst anmelden“.
Anschluss bei Umzug unbedingt abmelden
Aber auch wer weniger verdient, dafür aber einen abgeschlossenen Haushalt unter dem elterlichen Dach bewohnt, muss für die eigenen Geräte zahlen. Einen wichtigen Tipp hat Ute Helfferich für alle Familien: „Unbedingt die Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren. Häufig vergessen die Kinder beim Auszug, den eigenen Anschluss ab- bzw. umzumelden.“
Anlaufstelle für Fragen und Probleme mit den Rundfunkgebühren ist die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Gelsenkirchen.