Gelsenkirchen. Der angekündigte Wechsel von Hartz IV auf Bürgergeld hat die Termintreue in Gelsenkirchen sinken lassen. Das berichtet die Jobcenter-Chefin.
Auch das Bürgercenter in Gelsenkirchen hat bemerkt, dass seit der Ankündigung zur Einführung des Bürgergeldes das Pflichtbewusstsein der Klientenschaft in den letzten Monaten gesunken ist, selbst etwas für die Rückkehr in ein geregeltes Erwerbsleben zu tun. Nicht bei jedem, aber doch spürbar, wie Anke Schürmann-Rupp, Geschäftsführerin des hiesigen Jobcenters, berichtet.
Gelsenkirchener Jobcenter-Chefin: Sanktionierungsquote liegt bei 1,6 Prozent
„Das ist bei uns nicht die Masse, zu beobachten war eine solche sinkende Termintreue eher bei der Gruppe der Jugendlichen“, sagt Anke Schürmann-Rupp. Ursächlich macht sie das an zwei Dingen fest. Einmal am Sanktionsmoratorium, also am Aussetzen von Strafmaßnahmen wie Leistungskürzungen durch das Jobcenter. Und zum anderen als Folge der langen Corona-Pandemie, in der der ausschließliche Kontakt zu Jobsuchenden per Telefon und Video öfter gar nicht erst zustande kam. Darunter litt die Melderoutine.
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Persönlich findet Anke Schürmann-Rupp, dass „das Thema Sanktionen im Kontext mit dem Bürgergeld zu hoch gehangen wird in der Öffentlichkeit“. Sanktionen spielten im Gelsenkirchener Jobcenter eher eine untergeordnete Rolle. „Zuletzt hatten wir eine Sanktionsquote von 1,6 Prozent, also sehr niedrig“, berichtet Rupp. Das Bürgergeld ersetzt Hartz IV und wird zum 1. Januar 2023 eingeführt.
Jobcenter hat 552 Menschen in Gelsenkirchen wegen Pflichtversäumnisse belangt
In Gelsenkirchen gibt es mit Stand vom 1. Juli dieses Jahres 50.400 Regelleistungsbezieher, davon werden 34.500 als „erwerbsfähig“ eingestuft. Bedeutet bei einer Sanktionsquote von 1,6 Prozent, dass 552 der Jobcenter-Kunden für Verfehlungen belangt worden sind. Das war schon mal ganz anders: Im Februar 2018 waren es mit einer Quote von 2,5 Prozent und 36.000 erwerbsfähigen Leistungsbeziehern 900 Menschen, die sanktioniert wurden.
Ergänzend dazu: Über den Sozialen Arbeitsmarkt werden in Gelsenkirchen rund 800 Menschen gefördert. 638 davon stehen nach Angaben des Jobcenters nach Paragraf 16i des Teilhabegesetzes in einem subventionierten Beschäftigungsverhältnis (fünf Jahre Förderung bei sieben Jahren Arbeitslosigkeit) und 140 nach Paragraf 16e (zwei Jahre Förderung bei zwei Jahren Arbeitslosigkeit).
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Schürmann-Rupp hält es dennoch für wichtig, dass es das Instrument gibt: „Kunden und Kundinnen, die konsequent ihre Termine beim Jobcenter nicht wahrnehmen und gegen Vereinbarungen verstoßen, sollten auch zur Rechenschaft gezogen werden.“ Die Sanktions- und die Fördermöglichkeiten reichten vollkommen aus, seien zum Teil über Jahre hinweg ausgereift. Insbesondere hinsichtlich derjenigen Menschen, die sich in der Arbeitslosigkeit eingerichtet hätten und den Weg daraus allein nicht fänden.
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