Gelsenkirchen. Wie sich finanzielle Nöte vieler Gelsenkirchener in der Arbeit des Sozialgerichts niederschlagen. 2021 schloss es mehr als 8000 Verfahren ab.

Existenznöte vieler Bürgerinnen und Bürger zeigen sich auch bei der Jahresbilanz des Gelsenkirchener Sozialgerichts. Beim einstweiligen Rechtsschutz, über den die Kammern bei dringenden Fällen entscheiden müssen, entfallen fast 75 Prozent auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Eine Tendenz, die schon seit Jahren zu erkennen ist.

Die gesamten Verfahrenseingänge (7352) lagen im letzten Jahr zwar deutlich unter denen des Vorjahres (8495), bewegten sich allerdings nach wie vor auf hohem Niveau. Auch bei den Hauptverfahren ist deutlich zu spüren, wo die Sorgen der Kläger am größten sind. In jedem dritten Fall geht es um die Grundsicherung für Arbeitsuchende. 17 Prozent der Verfahren betrafen das Rechtsgebiet Rentenversicherung, 14 Prozent die Krankenversicherung.

Sozialgericht Gelsenkirchen musste 2021 wegen Corona nur wenige Verfahren verlegen

Die 27 Richterinnen und Richter konnten gemeinsam mit 63 Mitarbeiterinnen in der Verwaltung 8218 Verfahren abschließen. In 2020 waren es 10.071. Noch sei unklar, sagt Silvia Fleck, Präsidentin des Sozialgerichts, ob es sich beim Rückgang der Eingangszahlen um einen dauerhaften oder nur um einen vorübergehenden Effekt handelt. „Trotz Corona“, so Fleck, „mussten nur wenige Verfahren verlegt werden. Außerdem konnten wir vermehrt Videositzungen durchführen.“

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Den Bestand an Verfahren konnte das Gericht von 9003 im Jahre 2020 auf 8139 in 2021 reduzieren. Kläger mussten mit einer durchschnittlichen Prozessdauer von 15,3 Monaten rechnen. Damit lag das Gelsenkirchener Gericht leicht über dem Landesdurchschnitt von 14,7 Monaten. Die Sozialgerichte klären Sachverhalte nach dem Ermittlungsgrundsatz, ermitteln also von Amts wegen. Sie sind nicht an Beweisanträge der beteiligten Parteien gebunden. Kaum verändert haben sich die Laufzeiten bei den einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Nach 1,3 Monaten entschieden die Gerichte über den Rechtsstreit.

Prozesskostenhilfe in Gelsenkirchen stieg von 173.000 in 2005 auf über eine Million Euro

Großer Einzugsbereich in der Region

Das Sozialgericht Gelsenkirchen ist auch zuständig für die Städte Herne und Bottrop sowie für den KreisRecklinghausen. Das Berufungs- und Beschwerdegericht ist das Landessozialgericht in Essen, Revisionsgericht das Bundessozialgericht in Kassel. Neben strittigen Fällen aus den Rechtsgebieten wie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Renten-, Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung werden im Sozialgericht auch Auseinandersetzungen im Rahmen der Arbeitsförderung, der Sozialhilfe oder dem Schwerbehindertenrecht entschieden.

Ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Sorgen zeigt sich sicherlich in der Entwicklung der Prozesskostenhilfe. Lag die genehmigte Summe im Jahr 2005 noch bei 173.000 Euro, kletterte sie im letzten Jahr auf über eine Million Euro.

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Das Gericht sieht sich auf einem guten Weg zu einer vollelektronischen Führung der Verfahrensakten. Schon heute können die Behörden ihre Verwaltungsakten bereits digital an das Gericht übermitteln. Die Unterlagen werden dann von den Gerichten mit der entsprechenden Software gesichtet und bearbeitet. Mittelfristig erwarten die Richterinnen und Richter in einzelnen Kammern eine weitere Effizienzsteigerung bei der Bearbeitung der Klageverfahren.