Gelsenkirchen. Laut einem Gerichtsurteil durfte die Commerzbank die Konten von Gelsenkirchener MLPD-Funktionären kündigen. Die Partei will in Berufung gehen.

Nachdem zwei führende Mitglieder der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) mit Bundessitz in Gelsenkirchen gegen die Kündigungen ihrer Konten durch die Commerzbank geklagt hatten, hat das Essener Landgericht der Bank nun in vollem Umfang Recht gegeben. Darüber informierte die MLPD in einer Pressemitteilung. Sie will nun in die nächste Instanz gehen.

Nachdem bekannt wurde, dass der Gelsenkirchener Stefan Engel, „Leiter des theoretischen Organs der MLPD“, bis Juni 2020 europaweit unter Beobachtung gestanden hatte, hatte die Commerzbank vier Kontoverbindungen gekündigt. Unter anderem wurde auch das Konto von Monika Gärtner-Engel, „Internationalismusverantwortliche“ der Partei und frühere AUF-Ratsherrin in Gelsenkirchen, von der Commerzbank gekündigt – obwohl sie bereits seit 14 Jahren dort Kundin war.

MLPD spricht nach Niederlage von „erheblicher Verschärfung der Rechtsprechung“

„So wird gezielt die Geschäftstätigkeit von Stefan Engel untergraben, der als Treuhänder der MLPD in Finanzfragen natürlich auf Konto- und Bankverbindungen angewiesen ist“, beklagt die Partei, die das Urteil als einen „Freibrief für Bankenwillkür“ und „eine erhebliche Verschärfung der Rechtsprechung“ bezeichnet.

Peter Weispfenning, MLPD-Sprecher und Rechtsanwalt von Engel, kündigte an, vor dem Oberlandesgericht Hamm in Berufung gehen zu wollen: „Hier geht es nicht nur um die Rechte von Stefan Engel und der MLPD, sondern ganz grundsätzlich um den Erhalt und die Erweiterung demokratischer Rechte und Freiheiten gegen die Rechtsentwicklung“, meint Weispfenning.