Gelsenkirchen. Am 3. April fallen die meisten Corona-Regeln in NRW. Doch in Gelsenkirchen will man die Maskenpflicht nicht so schnell lockern.

  • Ab dem 3. April gilt eine neue Corona-Schutzverordnung in Gelsenkirchen und NRW.
  • Zugangsbeschränkungen, Maskenpflicht, Kontaktreduzierung: Fast alle Corona-Regeln fallen dann weg.
  • „Das Land schöpft den verbleibenden Spielraum damit voll aus“, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Doch in Gelsenkirchen vermisst man Anschlussregelungen.

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) wäre lieber auf Nummer sicher gegangen – er sieht aktuell jedoch keine Rechtssicherheit, um ganz NRW zu einem Corona-Hotspot zu erklären. Das heißt: In Nordrhein-Westfalen und damit auch in Gelsenkirchen fallen nach Ende einer Übergangsfrist, also nach dem 2. April, fast sämtliche Corona-Regeln weg. Ab dann gilt nur noch der Basisschutz.

Maskenpflicht fast nur noch im Nahverkehr, in Kliniken und Arztpraxen

Die Maskenpflicht fällt weitestgehend. Die Pflicht zum Tragen einer OP-Maske bleibt lediglich im ÖPNV, also in Bus und Bahn, in Fernzügen, auf Schiffen, in Taxis und in Flugzeugen bestehen. Auch in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen muss weiterhin eine Maske getragen werden.

Darüber hinaus entfällt die Maskenpflicht in Innenräumen. Im Handel oder bei Veranstaltungen, in der Gastronomie und in Kultur- oder Sporteinrichtungen muss also keine Maske mehr getragen werden. Das heißt: Zum ersten verkaufsoffenen Sonntag in Gelsenkirchen-Horst und der Innenstadt am 3. April kann auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden. Auch in den Schulen entfällt die Maskenpflicht.

Keine Zugangs- und Kontaktbeschränkungen in Gelsenkirchen mehr

Auch ungeimpfte Menschen bekommen wieder überall Zugang. Die 3G-Regel in Hotels, in der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, in Saunas, Thermen, Bibliotheken, Messen, Kongresse sowie bei körpernahen Dienstleistungen oder in Fahrschulen fällt weg.

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Auch die 2G-Plus-Regel für Diskotheken und Clubs wird nach dem 2. April gestrichen. „Der Wegfall der Zugangsbeschränkungen gilt auch für Diskotheken und Großveranstaltungen“, bestätigte das NRW-Gesundheitsministerium auf Nachfrage mit.

Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr – weder für Geimpfte und Genesene noch für Ungeimpfte. Auch Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen wird es ab dem 3. April nicht mehr geben.

Corona-Schnelltests noch dort, wo vulnerable Gruppen anzutreffen sind

Corona-Tests werden nur noch in vereinzelten Bereichen benötigt. Denn der Basisschutz sieht vor, dass Besucher und Beschäftigte für den Zugang zu zu Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen weiterhin einen regelmäßigen Schnelltest benötigen. Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten. „Mit diesen Regelungen schöpft das Land den verbliebenen Spielraum des Bundesgesetzes voll aus“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums.

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Maskenpflicht: Stadt Gelsenkirchen macht von Hausrecht Gebrauch

Dass es gesetzlich kaum mehr Einschränkungen geben wird, heißt jedoch nicht, dass es überall auch tatsächlich so sein wird wie vor der Pandemie. Beim Landesgesundheitsministerium betont man: „Nichtsdestotrotz steht es Betreibern z.B. auch von Lebensmittelmärkten und Veranstaltern von Konzerten etc. offen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Zugang weiterhin an 2G oder 3G oder das Tragen einer Maske zu binden.“

Die Stadt Gelsenkirchen hat bereits angekündigt, von ihrem Hausrecht in Verwaltungsgebäuden Gebrauch machen zu wollen. In Gebäuden wie zum Beispiel dem Rathaus Buer, in allen Bürgercentern oder auch der Führerscheinstelle das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht. Dies gilt für alle weiteren städtischen Gebäude und Bereiche, zu denen Kundinnen und Kunden Zutritt haben. Dies gilt zunächst bis zum Ende der Osterferien am Sonntag, 24. April. In den nächsten Tagen werden die Hinweisschilder an den jeweiligen Gebäuden aktualisiert.

Gelsenkirchens Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff: „Ich hätte mir gewünscht, dass zumindest die Maskenpflicht in Innenräumen, in denen sich viele Personen gleichzeitig aufhalten, bestehen bleibt. Leider ist hier weder von der Bundes- noch von der Landesregierung eine Anschlussregelung getroffen worden. Deshalb haben wir uns zu diesem Schritt entschieden.“ (gowe)