Gelsenkirchen. Wie wäre es mit einem Baby-Spa in Buer? Mit dem City-Sofortprogramm sollen Leerstände beseitigt werden. Welche Ideen es gibt, was gefördert wird.

Leerstände beseitigen, die Zentren in Buer und in der City beleben: Das ist das Ziel des City-Sofortprogrammes, für das rund 800.000 Euro Fördergeld vom Land bereitstehen. Es unterstützt Immobilieneigentümer bei der (Wieder-)Vermietung von leerstehenden Ladenflächen und interessierte Geschäftsleute mit vergünstigter Miete. Im Wirtschaftsausschuss gab die Stadt Auskunft darüber, wie das Programm bislang ankommt.

20 Interessenten haben sich für das City-Sofortprogramm in Gelsenkirchen gemeldet

Nach Angaben des neuen Dezernenten für Wirtschaftsförderung, Simon Nowack, „sind die Gelder für 2021 und 2022 von der Verwaltung bereits vollständig abgerufen worden“. Der Bewilligungszeitraum dafür laufe bis zum 1. Dezember dieses Jahres. Inzwischen haben sich nach Angaben der Verwaltung „15 interessierte Gewerbetreibende und dazu fünf Vermieter gemeldet“, die an dem Programm teilnehmen möchten.

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Die Interessenten haben bereits ihre Konzepte skizziert: Das Spektrum reicht dabei von einen Baby Spa/Schwebebad über Babybekleidung und Kinderschuhe und personalisierte Textilien und Schmuck bis hin zu privaten Jugendhilfeeinrichtungen und Gastronomie mit Süßspeisen, Shakes, Smoothies und Heißgetränken. Lesen Sie dazu auch: Gelsenkirchener Geschäftsbilanz: Deutlicher Wandel im Handel

Online-Plattform für Bewerber, Teilnahmeaufruf in den Gelsenkirchener Medien

Es sollen aber noch wesentlich mehr potenzielle Neu-Unternehmer für das Sofortprogramm City gewonnen werden. Parallel zu einem Teilnahme-Aufruf über die Medien hat die Stadt der Wirtschaftsförderung zufolge „bereits eine Online-Plattform programmieren lassen, über die sich neue Gewerbetreibende und Jungfirmen bewerben“ können – nebst einer verpflichtenden Darstellung zur Tragfähigkeit ihres Geschäftsmodells. Die Online-Plattform soll ebenso wie der Aufruf sehr zeitnah an den Start gehen. Lesen Sie dazu auch:Events und Corona – die Bilanz der City-Managerin

Belebung besser als Leerstand, Alteingesessene Händler müssen mit Konkurrenz leben

Diskutiert wurde im Wirtschaftsausschuss auch über die Modalitäten. Der Rahmen der Förderung liegt bei „maximal 300 Quadratmeter Verkaufsfläche, für die eine Mietminderung von bis zu 80 Prozent durch die Stadt mithilfe der Landesförderung gewährt“ wird. Deutlich wurde dabei, dass das Sofortprogramm mit einem Konkurrentenschutz versehen ist, unterstützt werden allein noch nicht am Markt tätige Unternehmen. Und: Das Programm zielt auf die Belebung der Haupteinkaufsmeilen ab, nicht auf Nebenzentren – für sie gilt die Förderung nicht.

Leerstand gibt es auch im Umfeld der Domplatte in Gelsenkirchen-Buer.
Leerstand gibt es auch im Umfeld der Domplatte in Gelsenkirchen-Buer. © FUNKE Foto Services | Joachim Kleine-Büning

Aber: Es ist durchaus möglich, dass ein neues Schmuck- oder Textilgeschäft direkt neben einem alteingesessenen Laden mit gleicher Ausrichtung aufmacht. Die Wirtschaftsförderung begründete das damit, das „jede Belebung der Zentren im Norden und Süden besser ist als ein Leerstand“, und damit eben auch der Einzug von neuer Konkurrenz. Lesen Sie dazu auch:Heftiger Umsatzeinbruch für den Einzelhandel

Das sind die Ladenlokale, die in Gelsenkirchen neu belebt werden sollen

Für Gelsenkirchen-City hat die Verwaltung mit dem Citymanagement folgende für eine Belebung in Frage kommende Ladenlokale aufgelistet: Ahstraße 2-4 (Pavillon), 12 und 20, Alter Markt 6, Arminstraße 10, Bahnhofstraße 81, Bahnhofsvorplatz 5, Hauptstraße 13, 17 und 24, Kirchstraße 20 und 21 sowie Weberstraße 39 und 70.

Für Gelsenkirchen-Buer gibt es folgende Leerstands-Liste: Blindestraße 13, Breddestraße 11, Hagenstraße 18, 52 und 54, Horster Straße 4, Marienstraße 14, Maximilianstraße 14 und St.-Urbanus-Kirchplatz 15.

Die Gelder des Sofortprogrammes City für 2023 können laut Stadt ab dem 1. Dezember 2022 mit einer Frist von 12 Monaten abgerufen werden.

So landen Bewerbungen an der richtigen Stelle

Für das Sofortprogramm City hat die Stadt für interessierte Mieter und Vermieter jeweils eine Internetadresse eingerichtet, wo die Bewerbungen eingereicht werden können.

Für Mieterinnen und Mieter lautet der Link: www.gelsenkirchen.de/sofortprogramm-mieten

Vermieterinnen und Vermieter schauen hier nach: www.gelsenkirchen.de/sofortprogramm-vermieten

Informationen erteilt die Stadt unter Angabe des Betreffs „Sofortprogramm Innenstadt“ per Mail an: anmietung@gelsenkirchen.de. Dazu gibt es weitere Auskünfte auf dieser Internetseite: www.gelsenkirchen.de/sofortprogramm-innenstadt