Gelsenkirchen. Der Gelsenkirchener Einzelhandel verbucht wegen der Corona-Pandemie starke Umsatzeinbrüche. Angst vor noch mehr Kundenrückgang wegen Omikron.
Der Handelsverband Deutschland ordnet das Jahr 2021 nach einer aktuellen Umfrage unter 5000 Betrieben als „Katastrophenjahr“ mit Milliardenverlusten ein. Umsatzrückgänge um bis zu 30 Prozent hinter dem Vorkrisenniveau aus dem Jahr 2019 bleiben demnach zurück. Und Gelsenkirchen? Auch Citymanagerin Angela Bartelt und der Vorsitzende der Bueraner Werbegemeinschaft Udo „Ole“ Siemienski sprechen von herben Rückschlägen.
Besorgniserregende Schätzung: Bis zu 50 Prozent Umsatzeinbußen in Gelsenkirchen
Ole Sieminski geht sogar von einem noch größeren Umsatzminus für den stationären Einzelhandel im Stadtnorden aus. Der Vorsitzende der Werbegemeinschaft Buer bezifferte den Rückgang „auf 30 bis 50 Prozent“. Citymanagerin Angela Bartelt und der Vorsitzende der City Initiative, Roman Schmitz, nannten für die Innenstadt im Süden zwar keine konkreten Zahlen, sprachen aber von einem spürbaren „Einbruch der Kundenfrequenz und Umsatzrückgängen“.
Dafür plädierte Modeunternehmer Schmitz für eine Modifizierung der von Bund und Land zur Verfügung gestellten Corona-Hilfen. „Wünschenswert wäre, wenn bei der aktuellen Überbrückungshilfe die Schwellenwerte von 30 Prozent an Umsatzverlusten angepasst und überarbeitet würden“, so der Gelsenkirchener Geschäftsmann.
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Die bisherige Regelung sei eine „Fallbeilregelung“, mit Blick auf die sich auftürmende Infektionswelle durch die Omikron-Variante brächte für Schmitz eine „Gleitregelung“ mehr Nutzen, denn „man muss davon ausgehen, dass hohe Infektionsraten und noch strengere Corona-Schutzmaßnahmen den Kundenzuspruch noch mehr abebben lassen werden im Januar und Februar“.
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Antragsvoraussetzung ist aktuell noch ein durch Corona bedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von über 70 Prozent. Kosten für Miete, Pacht, Zinsaufwendungen für Kredite, Ausgaben für Instandhaltung, Versicherungen usw. können bei den Hilfsgeldern geltend gemacht werden.
Lokalpatriotismus – keine sich abzeichnenden Geschäftsaufgaben in Gelsenkirchen
Ausgebremst hat den Einzelhandel vor allem die Einführung von 2G am Ende des Jahres, für die meisten Geschäftsleute sind November und Dezember die umsatzstärkste Zeit vor Weihnachten. Profiteur war wie schon zuvor in der Pandemie der Online-Handel.
Bartelt, Schmitz und Siemienski haben trotz der einschneidenden 2G-Regelung Anzeichen der Hoffnung gesehen. Sie berichten von einer Art Lokalpatriotismus. „Die 2G-Regel wurde weitestgehend akzeptiert, nicht wenige Geschäfte in Gelsenkirchen wurden gezielt aufgesucht, um den Einzelhandel vor Ort zu unterstützen“, sagen sie. Auch hätten sich viele Gelsenkirchener Geschäftsleute durch die Lockdowns in der Vergangenheit umgestellt und ihren Online-Verkauf forciert oder neu aufgestellt. Das hat demnach einiges ausgeglichen, was zuvor an Umsatz auf der Strecke geblieben ist.
Bekleidungshandel leidet laut Verband am stärksten
Nach Angaben des Handelsverbandes Deutschland (HDE) ist die Lage auch zu Beginn des neuen Jahres im Bekleidungshandel besonders dramatisch, wo die Umsätze noch immer um bis zu 30 Prozent hinter dem Vorkrisenniveau aus dem Jahr 2019 zurückbleiben. Der HDE bekräftigt daher seine Forderung nach einer Anpassung der Wirtschaftshilfen.„Unternehmen sollten daher die Hilfen nicht erst bei Umsatzausfällen von 30 Prozent beantragen dürfen“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. In Not gerieten sie aufgrund geringer Margen schon deutlich früher. Überfällig seien zudem die Anhebung der Förderhöchstgrenze, eine tagesgenaue Abrechnung und die Verkürzung der Bearbeitungsdauer.
Alle drei sind sich aber sicher: „Ein neuerlicher Lockdown hätte weit schlimmere Folgen gehabt.“ Der blieb bislang aus – „und bislang auch tatsächliche Pleiten“.
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