Gelsenkirchen. Ordnungs- und Polizeikräfte haben in Gelsenkirchen im Vorjahr mehrere Tausend Verstöße gegen Corona-Regeln kontrolliert und geahndet. Die Zahlen.
Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Hygienevorschriften und mehr: Die Corona-Pandemie hat Bürgerinnen und Bürgern wie auch den Einsatzkräften gleichermaßen viel abverlangt. Aber nicht jeder hat sich an die Regeln gehalten. Wie also fällt die Corona-Bilanz für 2021 aus? Wie viele Verstöße haben die Ordnungshüter festgestellt und wie viele solcher Ordnungswidrigkeiten haben die Richter am Justizzentrum beschäftigt?
„Im Frühjahr sowie im Herbst und Winter des vergangenen Jahres sind 75 Prozent der Einsatzstunden der städtischen Kontrolleurinnen und Kontrolleure für die Kontrolle und Durchsetzung der Corona-Schutzverordnung aufgewendet worden“, sagte Frank Hutmacher, Leiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) in Gelsenkirchen. Lediglich die Sommermonate brachten ein wenig Entspannung.
45.000 Einsatzstunden in 2021 für Corona-Kontrollen in Gelsenkirchen
Hinter dieser nüchternen Prozentzahl verbirgt sich ein ganzer Berg an Arbeitszeit. Denn sie entspricht rund 45.000 Einsatzstunden. Umgerechnet sind das bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag und 220 Arbeitstagen im Jahr 5625 Arbeitstage oder 25,6 Arbeitsjahre, die Corona insgesamt in Anspruch genommen hat. Für den genannten Zeitraum standen nach Angaben der Verwaltung 60.000 Einsatzstunden zur Verfügung.
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„Hinter all den Zahlen verbirgt sich die aufwändige Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit Pandemiebeginn extrem gefordert waren und auch weiterhin gefordert sind“, sagte Hans-Joachim Olbering, Leiter des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt.
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Corona-Kontrollen in Gelsenkirchen: 3157 Verwarn- und Bußgelder
Aus dem Auftrag, die Corona-Regeln zu kontrollieren und durchzusetzen, sind auch jede Menge Verstöße aufgelaufen, die von Mitarbeitenden des KOD, der Polizei und auch von der Bundespolizei aufgenommen wurden. Die Bilanz zum Stichtag 12. Januar 2022 sieht im Rückblick so aus: 3157 erhobene Verwarnungsgelder oder eingeleitete Bußgeldverfahren.
Meist handelte es sich dabei um Verstöße gegen die Maskenpflicht, die mit 50 bis 150 Euro Strafe geahndet wurden. Demnach bewegt sich der eingenommene theoretische Gesamtbetrag aufgrund von Corona-Verstößen in 2021 zwischen 157.850 Euro und 473.550 Euro.
Zur Wahrheit gehört auch, dass ein Teil der Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren auch die Gerichte beschäftigt hat. Nicht jedes Verfahren ist bereits beendet, nicht jedes endete mit einer Bestätigung der verhängten Strafe. Insofern liefern die genannten Zahlen eher eine Orientierungshilfe, zumal die Corona-Verstöße im gewerblichen Bereich je nach Schwere deutlich härter und damit kostspieliger bestraft wurden. Wiederholungstätern drohten dabei Geldstrafen von bis zu 5000 Euro.
155 Verfahren wegen Corona-Verstößen landeten in Gelsenkirchen vor Gericht
Amtsgerichtsdirektor Mathias Kirsten berichtet, dass „im vergangenen Jahr 155 Verfahren gegen Erwachsene wegen Verstoßes gegen die Corona-Regeln und 84 Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende eingegangen sind“. Die Verfahren füllten 239 Akten, diese lägen aber zum Teil noch bei der Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldstelle. Deshalb waren dem Direktor keine genaueren Angaben möglich.
Insgesamt wurden durch den KOD und die Gewerbeaufsicht fast 6400 Gewerbekontrollen im Stadtgebiet durchgeführt. Viele Einsätze der unterschiedlichen Kräfte gehen dabei auf Hinweise aus der Bevölkerung zurück. Hans-Joachim Olbering appellierte angesichts der sich auftürmenden Omikron-Welle daher noch einmal an die Bürgerinnen und Bürger: „Halten sie sich an die jeweils geltenden Coronaschutzverordnungen.“
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