Gelsenkirchen. Ab 15. März dürfen Ungeimpfte nicht mehr in medizinischen Einrichtungen arbeiten. Wieviele es wo betrifft und womit sie rechnen müssen.

Die Impfquote in Gelsenkirchen ist erfreulich hoch, auch in Krankenhäusern und Seniorenheimen. Es sind sehr viele, aber eben nicht alle Mitarbeiter, die sich bereits mit dem mindestens doppelten Pieks gegen eine Covid-19-Erkrankung geschützt haben. Für diese Ungeschützten gilt aber bundesweit ab 15. März ein Beschäftigungsverbot in Arztpraxen, bei Pflegediensten, in Kliniken und Heimen. Wir haben gefragt: Wie gehen die Einrichtungen dann mit diesen Mitarbeitern um und wie viele sind überhaupt betroffen? [Zum Thema: Impfquote in Heimen gut – Risiko Festbesuche]

Bergmannsheil Buer

Am Bergmannsheil Buer etwa sind 98 Prozent nach Angaben von Geschäftsführer André Schumann bereits vollständig geimpft, 60 Prozent auch geboostert. Rund 20 der 1300 Beschäftigten sind noch ohne Impfschutz. Mit ihnen sei die Klinik im Gespräch, so Schumann, weil es dringend notwendig sei, sich bis Ende Januar impfen zu lassen, um zum Stichtag weiter einsatzfähig zu sein. Ein mögliches Beschäftigungsverbot spricht im Fall des Falles das Gesundheitsamt aus.

Evangelische Kliniken und Diakonie

An den Evangelischen Kliniken sind nach Angabe von Kliniksprecher Benjamin Brinkmann ebenfalls fast 98 Prozent der 1073 Beschäftigten bereits vollständig geimpft. Die wenigen Ungeimpften seien größtenteils nicht in versorgungsrelevanten Bereichen im Einsatz. Daher zeichneten sich für die Evangelischen Kliniken mit der Impfpflicht für Mitarbeitende im Gesundheitswesen keine Probleme ab.

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Im Evangelischen Seniorenstift sind aktuell 87 Personen beschäftigt. Fast 100 Prozent seien bereits vollständig geimpft, Impfverweigerer gebe es nicht. Die bisher Ungeschützten werden nun geimpft. Bei den ambulanten Diensten der Diakonie sind laut Brinkmann 262 Mitarbeitende beschäftigt, die Impfquote liege hier knapp über 98 Prozent.

Balkon-Konzerte wie hier im Erler Awo-Heim mit Norbert Labatzki gab es in der Pandemiezeit  in mehreren Einrichtungen, auch im Seniorenstift an der Overwegstraße. Wenn die Impfpflicht greift ab März, muss übrigens auch der Friseur im Haus geimpft sein, um hier arbeiten zu können, erklärt Awo-Sprecherin Katrin Mormann.
Balkon-Konzerte wie hier im Erler Awo-Heim mit Norbert Labatzki gab es in der Pandemiezeit in mehreren Einrichtungen, auch im Seniorenstift an der Overwegstraße. Wenn die Impfpflicht greift ab März, muss übrigens auch der Friseur im Haus geimpft sein, um hier arbeiten zu können, erklärt Awo-Sprecherin Katrin Mormann. © FUNKE Foto Services | Ingo Otto

Awo-Seniorenheime

600 Awo-Mitarbeitende kümmern sich um rund 500 Bewohner in den vier Gelsenkirchener Awo-Heimen. Die aktuelle Impfquote nennt die Awo nicht, man „strebe eine Quote von 100 Prozent an“, werbe dafür und mache aktive Impfangebote. Wer sich verweigere, müsse mit Betretungsverboten durch das Gesundheitsamt rechnen, in der Folge würden Lohn- und Gehaltszahlungen entfallen. Als Awo habe man sich für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen. Die Bekämpfung der Pandemie sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürfe nicht nur auf dem Rücken der Gesundheits- und Pflegeberufe ausgetragen werden, so Sprecherin Katrin Mormann.

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Man gehe davon aus, so die Sprecherin weiter, dass die Pflege weiter gewährleistet wird. „Aber selbst eine 100-prozentige Impfquote unter den Pflegekräften wäre nur ein Teilsieg. Betroffen wären ebenso die anderen Berufsgruppen wie Reinigungs- und Logistikmitarbeitende, Friseure. Therapeuten und Ehrenamtler, die ebenfalls nur noch vollständig geimpft in die Häuser dürften. Welche Auswirkungen die Impfpflicht insgesamt auf die Häuser hat, können wir daher noch nicht abschätzen“, so Mormann.

Caritas

In den drei Caritas-Heimen arbeiten insgesamt 291 Menschen für 270 Bewohner. In der ambulanten Pflege sind 125 Mitarbeitende beschäftigt. Sechs von ihnen – das entspricht 1,6 Prozent – sind noch nicht geimpft; drei davon wollen dies nun nachholen. Mindestens sieben Mitarbeiter haben sich, so Caritas-Vorstand Peter Spannenkrebs, aufgrund der Impfpflicht impfen lassen. Die konkreten Konsequenzen für die verbliebenen drei Ungeimpften seien noch nicht klar, so Spannenkrebs. Man werde jedenfalls niemanden mehr ohne vollständigen Impfschutz einstellen. „Die Versorgung in den Häusern ist durch die Impflicht nicht gefährdet. Durch die Impfpflicht wird Konfliktpotenzial aus den Arbeitsbereichen herausgehalten“, erklärt Spannenkrebs.

Arztpraxen

Bei den allermeisten Arztpraxen bestehe das Problem nicht, weil alle Mitarbeitenden in den ja eher kleinen Einheiten der niedergelassenen Ärzte längst den vollen Impfschutz hätten, versichert der Gynäkologe Dr. Michael Kraemer, stellvertretender Sprecher des Qualitätsnetzwerkes Gelsenkirchener Allgemeinmediziner und Fachärzte. In den Praxen arbeite man eng und vertrauensvoll miteinander.

St. Augustinus

Wie hoch die aktuelle Impfquote unter den insgesamt 488 Ärztinnen und Ärzten und 1806 Kolleginnen und Kollegen im Pflegedienst in den Kliniken (Marienhospital Gelsenkirchen, St. Marien Hospital Buer, Elisabethkrankenhaus und St. Josef Hospital), den drei Senioreneinrichtungen und in den Einrichtungen der stationären Jugendhilfe ist, war von St. Augustinus nicht zu erfahren. Unternehmenssprecher Wolfgang Heinberg betonte aber, das klare Ziel sei, zum 15. März die 100 Prozent-Quote zu erreichen, was man mit zahlreichen Aktionen, Informationskampagnen und Impfangeboten befördert habe. Dabei habe man auch auf die Folgen für nicht Immunisierte verwiesen, denen das Gesundheitsamt ein Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot aussprechen könne.

Seniorenheime und Gesundheitsamt Stadt Gelsenkirchen

Nach Auskunft der Stadt arbeiten in allen Seniorenheimen aller Träger in Gelsenkirchen 2515 Menschen, die insgesamt 2446 Seniorinnen und Senioren betreuen. Allein in den städtischen Einrichtungen sind 375 Personen beschäftig, bei 354 Bewohnerinnen und Bewohnern. Rund 90 Prozent der Mitarbeiter in allen Einrichtungen seien bereits geimpft. Konkrete Zahlen zu den Mitarbeitern in den städtischen Einrichtungen nennt auch die Stadt nicht. Aktuell ließen sich jedoch noch mehrere Mitarbeiter in städtischen Häusern noch neu impfen.

Regelung durch Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz

Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Mitarbeitende in medizinischen Einrichtung der Leitung bis zum 15. März einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung vorlegen.

Wird der Nachweis nicht vorgelegt, muss die Einrichtungsleitung das Gesundheitsamt benachrichtigen. Das Gesundheitsamt fordert die Person selbst erneut auf. Wird auch dann kein Nachweis vorgelegt, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- beziehungsweise Tätigkeitsverbot für die Einrichtung aussprechen.

Das arbeitsvertragsrechtliche Vorgehen müssen Einrichtung und Träger abklären. Arbeitgeber sind verpflichtet, mildere Mittel zu suchen, bevor sie Kündigungen aussprechen. Ob andere Einsatzmöglichkeiten eine Option sind, wird im Einzelfall entschieden.

Kündigungen aufgrund der Impfpflicht gebe es bislang nicht, so Stadtsprecher Jan Totzek. Nach heutigem Stand seien die Pflege und Versorgung der Bewohner in städtischen Einrichtungen auch über den März hinaus sichergestellt. Dies hätten auch die anderen Träger von Dauerpflegeeinrichtungen signalisiert, so Totzek. Im Gesundheitsamt, dessen Personal ebenfalls der Impfpflicht unterliegt, sei noch eine Person aktuell ungeimpft.

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