Gelsenkirchen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind alle Kontogebührenerhöhungen unwirksam. So gibt es für Kunden Geld zurück.
Nach und nach hört man von immer mehr Banken und Sparkassen, dass sie als Folge des BGH-Urteils zu den Kontoführungsgebühren Geld an ihre Kunden zurückzahlen. Auch die Sparkasse Gelsenkirchen hat beschlossen, ihren Kunden die Mehrkosten der jüngsten Gebührenerhöhung von April 2020 zurückzuzahlen. Das passiert allerdings nicht automatisch.
Sparkasse Gelsenkirchen und Volksbank Ruhr Mitte: Rückforderungen von rund einer Million Euro stehen im Raum
Rund eine Million Euro müsste die Sparkasse Gelsenkirchen nach eigenen Angaben an ihre 100.000 privaten Kontoinhaber zurückzahlen – das ist die gesamte Mehreinnahme dieses Jahres durch die seit 1. April 2021 berechnete Erhöhung der Kontoführungsgebühren. „Für eine Rückerstattung ist allerdings ein Antrag notwendig, automatisch passiert das nicht“, erklärte Sparkassen-Sprecher Udo Kramer.
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In Oberhausen ist dafür weder ein Antrag noch ein schriftlicher Widerspruch notwendig – in der Nachbarstadt erfolgt die Gutschrift unaufgefordert.
Betroffen sind auch andere Banken und Geldhäuser, darunter auch die Volksbank Ruhr Mitte in Gelsenkirchen. Für die Volksbank bezifferte Organisationsleiter Frank Berner die Zahl der betroffenen Kunden auf 45.000. Ihm zufolge beläuft sich die durchschnittliche Erhöhung auf 1,50 Euro über den Zeitraum von 15 Monaten. Auch hier stünde damit rund eine Million Euro an maximaler Rückforderung im Raum. Aber nur, wenn Kunden „ihre Ansprüche substanziell darlegen“, so Berner. Bislang haben sich dazu 450 Kunden gemeldet.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes von April 2021. Danach dürfen die Banken und Sparkassen nicht mehr so wie in früheren Jahrzehnten von einem automatischen Einverständnis ihrer Kundinnen und Kunden ausgehen, wenn sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern und dies als Hinweis zugestellt wurde. Wer nicht ausdrücklich widersprach, für den galten bisher die Vertragsänderungen, darunter auch Preiserhöhungen für Konten, Depots oder Tresorfächer.
Drei Kontomodelle
Die Verbraucherzentrale hatte gegen entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geklagt.Die Sparkasse Gelsenkirchen hat drei Kontomodelle: Da ist einmal das Privatgirokonto „Kombi“. Hier ist der aktuelle Preis nach der Zurücksetzung auf den Stand von 2018: 7,95 Euro (von 8,95 Euro), dann gibt es noch das Onlinekonto „S-Direkt“: jetzt wieder 2,95 Euro (von 3,50 Euro) und das Privatgirokonto „Kreativ“: 4,95 Euro (zuvor 5,50 Euro).
Sparkasse Gelsenkirchen hatte zuletzt die Kontogebühren im April 2020 erhöht
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Die Sparkasse Gelsenkirchen hatte Kramer zufolge ihre Kontoführungspreise zum April 2020 erhöht, und zwar in Abhängigkeit des jeweiligen Kontomodells „um 0,55 Euro oder einen Euro pro Monat“. Die gesamte Rückerstattungssumme würde sich minimal auf 990.000 Euro und maximal auf 1,8 Millionen Euro belaufen, wenn alle Kunden auf eine Erstattung pochten (siehe Infobox) und ein einziges Kontomodell zugrunde gelegt würde. Der Verlust von einer Million Euro an Einnahmen schmerzt gerade in Zeiten von Niedrigzins und Corona-Wirtschaftskrisen enorm.
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„Wir haben sofort nach der Urteilsverkündung unsere Kundinnen und Kunden bereits zum Rechnungsabschluss vom 30. Juni 2021 aktiv darüber informiert, dass wir uns auf ähnlich lautende Klauseln umgehend nicht mehr berufen“, erklärte Udo Kramer die Vorgehensweise der Sparkassen Gelsenkirchen. Des Weiteren seien die Preise im Rahmen der Kontoführung zurückgesetzt worden – per Oktober 2021 auf den Stand vom 31. März 2018.
Sparkasse Gelsenkirchen: Bislang wenige Rückforderungen eingegangen
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Kunden, die seit April 2020 ein Konto bei dem Geldhaus eröffnet haben, haben dem Sparkassensprecher zufolge allerdings keinen Rückzahlungsanspruch. „Dasselbe gilt für kostenlose Konten für Studierende, Azubis und Jugendliche“, so Udo Kramer weiter. Beim Online-Konto könne ein Kunde mit maximal zehn Euro an Erstattung für den gesamten Zeitraum rechnen.
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Pauschale Angaben zur einer Frist, bis wann Kundinnen und Kunden ihre Ansprüche spätestens geltend machen müssen, nannte die Sparkasse nicht. Und wie viele Kunden bereits von einer Erstattung Gebrauch gemacht haben, teilte die Sparkasse ebenso nicht mit. Es seien bislang nur wenige, hieß es.
Udo Kramer: „Unsere Kunden wissen, was sie bekommen, und sie wissen, was sie bezahlen. Das alles war und ist sehr transparent – und unter anderem in der monatlichen Entgeltabrechnung nachzuvollziehen. Sollte jemand dennoch mit einer Rückforderung auf die Sparkasse zukommen, wird jeder Fall individuell geprüft und ein eventueller Erstattungsbetrag ermittelt.“
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