Gelsenkirchen. Corona-Prozess in Gelsenkirchen: Friseur sollte 2000 Euro Bußgeld zahlen. Gericht entschied nach Einspruch: 300 Euro Geldbuße sind angemessen.

Immer häufiger landen Verstöße gegen die Corona-Schutz-Verordnung vor Gericht. Und zwar immer dann, wenn Bürger zunächst dem städtischen Bußgeldbescheid widersprochen haben, ehe der Verstoß als Ordnungswidrigkeit von der Justiz bewertet wird. Dass sich der Weg zum Amtsgericht durchaus lohnen kann, stellte jetzt ein Friseur fest, der die strengen Hygienevorschriften der Corona-Schutz-Verordnung missachtet hatte.

Hygieneverstöße: Gericht mildert Geldbuße für Friseur von 2000 auf 300 Euro ab

2000 Euro sollte Mohamad O. bezahlen. Es wäre ein schlechter Einstieg in die Selbstständigkeit gewesen. Am 28. August 2020 hatte der Mann seinen Friseursalon an der Hauptstraße eröffnet. Sechs Tage später bereits erschien ein Vertreter des Ordnungsamtes bei ihm und monierte Verstöße gegen die Hygienevorschriften. Der Fehler des Figaros: Er hatte die Flasche mit dem Desinfektionsmittel nicht am Eingang, sondern an der Kasse aufgestellt. Bemängelt wurden auch die fehlenden Ankunfts- und Endzeiten der Kunden auf der Kontaktliste. Die Kunden, so erklärte der Betroffene vor Gericht, habe er ohnehin alle persönlich gekannt. Fotodokumente über die Position der Desinfektionsflaschen hatte Mohamad O. gleich mitgebracht.

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Richterin Dr. Friederike Greiwe sah in dem Verstoß eher eine geringe Missachtung der Verordnung. Der Friseur hatte sich vor Gericht darüber beklagt, nicht zunächst belehrt, sondern gleich zur Kasse gebeten worden zu sein. Ein klassischer Fall, bei dem die Richterin ihren Ermessensspielraum ausschöpfen konnte. Das Urteil: 300 Euro Geldbuße, zu zahlen in drei Raten. Dazu kommen Gerichts- und Urteilskosten im zweistelligen Eurobereich.

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Dem jungen Selbstständigen merkte man die Erleichterung an, seinen Betrieb ohne höhere Kostenbelastung weiterführen zu können. Er nahm das Urteil an, verzichtete auf Einlegung von Rechtsmitteln.

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Taxifahrer ohne Maske: Gericht mindert Strafe für Studenten von 250 auf 100 Euro

Gelohnt hat sich der Gang zum Gericht auch für einen Taxifahrer. Ercan B., der parallel zum Studium am Taxisteuer sitzt, hatte im Fahrzeug seine Maske nicht aufgesetzt. Dies sei kein böser Wille gewesen, meinte der 27-Jährige. Niemand habe gewusst, wie man sich im Taxi verhalten solle. Beim 1. Lockdown habe offensichtlich keine Maskenpflicht gegolten. Die allgemeine Unsicherheit, so meinte der Taxi-Chauffeur, sollte zumindest zu einer Reduzierung des Bußgeldes über 250 Euro führen, das ihm aufgebrummt worden sei.

Auch in diesem nicht eindeutigen Fall sah die Richterin einen Spielraum in der Festsetzung der Höhe der Geldbuße. Sie warnte allerdings vor zu leichtem Umgang mit den Schutzvorschriften, denn gerade im Taxigewerbe bestehe eine besondere Gefährdungslage in Coronazeiten. Der Widerspruch hatte sich für den 27-Jährigen, der sich auf seine Bachelorarbeit vorbereitet, dennoch gelohnt. 100 Euro Geldbuße lautete das Urteil, das der Student akzeptierte.

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Illegale Familienzusammenkunft am Bahnhof: 35-Jähriger erhält Geldbuße von 200 Euro

Auf einen „Rabatt“ wartete der Syrer Salem M. vergebens. Er hatte am Bahnhof gemeinsam mit Landsleuten eine Cousine abgeholt, die in den Niederlanden wohnt. „Wir müssen uns später weiter voneinander entfernen“, habe er seiner Cousine mitgeteilt. Als man sich noch gemeinsam im kleinen Kreis weiter unterhalten hatte, sei auch schon ein Beamter des Ordnungsdienstes zur Stelle gewesen und habe die Quittung ausgestellt. 200 Euro sollte er wegen der illegalen Zusammenkunft zahlen.

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„Ich habe ihn gar nicht verstanden“, ließ der 35-Jährige vor Gericht von seinem Anwalt übersetzen. Er habe seinen Fehler eingesehen, doch 200 Euro seien viel Geld. Um Kosten zu sparen, hätte er seinen Einspruch zurücknehmen können. Doch er beharrte auf einen Urteilsspruch. Den bekam er auch: Es bleibt bei 200 Euro, die er in fünf 40-Euro-Raten zahlen kann.