Gelsenkirchen. Mit vier Klassenkameraden stand ein 19-Jähriger vor der Schule in Gelsenkirchen zusammen. Ein Corona-Verstoß, der ihn nun 250 Euro kosten wird.

Durch Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung ist die Stadtkasse bereits kräftig gefüllt worden. Mal liefen Bürgerinnen und Bürger ohne Schutzmaske über die Straßen der Innenstadt, mal standen sie beim Gruppenplausch zu dicht beieinander. Auch ein Auszubildender, der Im Dezember 2020 außerhalb des Schulhofs mit vier weiteren Klassenkameraden im Kreis zusammengestanden hatte, muss zahlen. So entschied das Amtsgericht Gelsenkirchen.

Das Schulgelände in Gelsenkirchen zum Essen verlassen

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Der Berufsschüler war von Kontrolleuren des Ordnungsamtes erwischt worden. 250 Euro sollte er wegen der nicht erlaubten Kontaktnähe vor dem Berufskolleg für Technik und Gestaltung bezahlen. Joey W., der zum Mechatroniker ausgebildet wird, legte Widerspruch ein. So landete sein Fall beim Amtsgericht.

Der 19-Jährige sah nicht ein, dass er zur Kasse gebeten werden sollte, obwohl er abseits des Schulhofs eine Schutzmaske getragen hatte. Er fühlte sich durch die Kontrolle des Ordnungsamtes regelrecht abgefangen. Kaum hätte man den Schulhof nach der ersten Pause verlassen, da hätten die Kontrolleure schon vor den Schultoren gestanden. Er beklagte sich, dass man auf dem Schulhof nicht essen dürfe und man deshalb das Gelände schon mal verlasse.

Die Richterin registrierte die Ehrlichkeit des 19-Jährigen

Die Richterin fragte den 19-Jährigen, ob er die Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung denn gekannt habe. Der Schüler räumte ein, dass ihm die Beschränkungen bewusst gewesen seien. „Aber wo sollen wir uns denn hinstellen“, fragte er. Die Richterin registrierte zwar die Ehrlichkeit des 19-Jährigen, warf ihm aber vor, trotz Kenntnis der Verordnung und der möglichen Folgen keinen anderen Weg gefunden zu haben. Ihr Rat: Es sei eine harte Zeit für alle, man müsse sich zusammenreißen und mehr über die Folgen von Verstößen nachdenken. Sie riet dem Auszubildenden, den Widerspruch zurückzunehmen, da es ansonsten noch teurer werden dürfte.

Dass ein Mitschüler in einem ähnlichen Fall mit der Einstellung seines Verfahrens mehr Glück hatte, ließ das Gericht als Vergleich nicht gelten. Der Schüler hatte erklärt, die Bestimmungen nicht gekannt zu haben und er sei von den Kontrolleuren gleich am Schulausgang abgefangen worden. Der 19-Jährige nahm den Widerspruch zurück. Die 250 Euro Bußgeld darf er jetzt zumindest in fünf Raten zahlen.

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