Gelsenkirchen. Die Gelsenkirchener Grünen wollen mehr Öffentlichkeit, wenn es ums Geld geht. SPD und CDU sehen die Grenzen aus Datenschutzgründen eng gesteckt.

Wie viel Transparenz ist möglich, wenn es um städtische Zahlen und kommunale Finanzen geht? In dieser Frage kommen SPD und CDU auf der einen Seite und die Grünen auf der anderen auf keinen gemeinsamen Nenner. Dass ihr Antrag für mehr Öffentlichkeit im Rechnungsprüfungsausschuss auch mit Verweis auf die Geschäftsordnung mehrheitlich abgelehnt wurde, ärgert die Grünen. Mehr noch: „Es war im Rechnungsprüfungsausschuss ein unwürdiges Schauspiel, dass bei einem Antrag, den wir vor 15 Monaten gestellt haben, SPD und CDU zunächst nicht öffentlich über die Frage diskutieren wollten, ob mehr Öffentlichkeit geschaffen werden soll“, so der Fraktions-Co-Vorsitzende Peter Tertocha.

Gelsenkirchener Grüne kritisieren massiv den Sitzungsverlauf

„Das kann man sich nicht ausdenken“, kritisiert Tertocha: „25 Minuten Tagesordnungsdebatte, dann 20 Minuten Sitzungsunterbrechung zur Beratung mit der Verwaltung und anschließend wird verkündet, dass dies natürlich öffentlich diskutiert werden kann. Und dann lehnt die Groko nach wenigen Minuten Diskussion mit dem Verweis auf die Geschäftsordnung die Schaffung von mehr Öffentlichkeit im Ausschuss ab.“ Daher habe seine Fraktion für die nächste Ratssitzung beantragt, die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Gelsenkirchen dahingehend zu ändern, dass Angelegenheiten der Rechnungsprüfung nur noch dann nichtöffentlich sind, wenn schutzwürdige Interessen betroffen sind.

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„Wir gehen aber noch einen Schritt weiter“, kündigt Tertocha an. „Wir wollen, dass zukünftig in allen nichtöffentlichen Angelegenheiten über die wesentlichen nicht der Geheimhaltung oder dem Datenschutz unterliegenden Regelungen öffentlich informiert wird.“

Es bleibt immer noch der Schutz persönlicher Daten als hohes Rechtsgut

Der Grundsatz der Öffentlichkeit finde klare Grenzen, wenn schutzwürdige Interessen Einzelner oder Belange des öffentlichen Wohls überwiegen, argumentiert die SPD und folgt der Argumentation der Verwaltung. Die hatte zur Vorbereitung der Sitzung „umfangreiche Recherchen betrieben, die Ergebnisse schriftlich zusammengefasst und war zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Erweiterung des öffentlichen Teils der Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses praktisch nicht möglich sei, weil die rechtlichen Grenzen sehr eng sind. „Prüfungsunterlagen dürfen im öffentlichen Teil nicht behandelt werden. Die Gemeindeordnung NRW, die Geschäftsordnung der Stadt Gelsenkirchen beinhalten deutlich die Voraussetzungen für den Ausschluss der Öffentlichkeit. Und wo die eventuell nicht greifen, setzt der Schultz persönlicher Daten ebenso enge Grenzen“, erklärt der SPD-Stadtverordnete Olaf Bier als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses.

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Für Roberto Randelli, SPD-Fraktionssprecher im Rechnungsprüfungsausschuss, geht es um die Entscheidung zwischen Transparenz und Persönlichkeitsschutz: „Selbst, wenn es hier nicht nur um schützenswerte Interessen der öffentlichen Hand, etwa bei Ausschreibungen, gehen würde, dann bleibt immer noch der Schutz persönlicher Daten als hohes Rechtsgut.“ Die Grünen sollten nicht versuchen, den Eindruck zu erwecken, es ginge beides. Auch in anderen Städten seit die „Praxis ähnlich wie bei uns“, so Randelli. Dem Informationsrecht seien Grenzen aufgesetzt, „an die wir als Kommunalpolitiker halten wollen und müssen.“

CDU: Mehr Öffentlichkeit dort, wo der konkrete Rechtsrahmen dies erlaubt

Alfred Brosch, Sprecher der CDU-Fraktion, betont: „Auch wir können uns mehr Öffentlichkeit dort vorstellen, wo der konkrete Rechtsrahmen dies erlaubt und Nachteile für für Verfahrensbeteiligte, wie beispielsweise an Ausschreibungen beteiligte Unternehmen, nicht zu befürchten sind“, doch derzeit ließen sich diese vermuteten Spielräume nicht klar abgrenzen. Brosch: „Es ist die gemeinsame Aufgabe von Politik und Verwaltung, den Prozess weiter eng zu begleiten und zunächst eine verstärkte Beteiligung und Einbindung über die jeweiligen Fachausschüsse zu initiieren.“