Gelsenkirchen. Risikopatienten mit Hausarzt-Attest werden noch nicht geimpft. 6300 Impfungen mit AstraZeneca gab es in Gelsenkirchen. Termine damit abgesagt.

Wer wann wo unter welchen Bedingungen geimpft werden darf, ist derzeit nicht leicht zu ermitteln. Erst recht nicht, nachdem die Bundesregierung den Einsatz von AstraZeneca gestoppt hat. Bis Monatsende sollten laut Klaus Rembrink, dem ärztlichen Leiter des Impfzentrums, noch 360 Erstimpfungen für Mitarbeiter gefährdeter Berufsgruppen wie Erzieher, Lehrer, Polizisten und Mitarbeiter des Gesundheitsdienstes damit täglich durchgeführt werden. Wie es nun weitergeht, ist Montagabend offen. AstraZeneca-Termine sind ab sofort gestoppt. Laut Stadt gab es vor Ort bereits 6300 Erstimpfungen mit dem Vakzin, Rembrink schätzt die Zahl geringer.

Impftermine blockiert durch Fehlbuchungen

Abgesehen davon werden In diesen Tagen im Gelsenkirchener Impfzentrum zahlreiche Termine blockiert durch Risikopatienten, die sich mit einem ärztlichen Attest in unterschiedlichster Form einen Termin im Impfzentrum gebucht haben, vor Ort aber nicht zum Zug kommen. Wilfried Weiss ist es so ergangen. Mit dem Attest seines Bochumer Hausarztes sicherte der Gelsenkirchener sich den 12. März als ersten Impftermin. Vor Ort jedoch verweigerte man ihm die Impfung.

Laut Landesvorgabe sind Risikopatienten erst Ende März dran

„Die Mitarbeiterin wollte meine Unterlagen gar nicht sehen“, klagt der Krebspatient. Eine Bekannte von ihm wurde mit einem solchen Attest in Hagen jedoch in der vergangenen Woche geimpft „Diese Regelung ist ein Riesenproblem“ klagt auch Klaus Rembrink, ärztlicher Leiter des Impfzentrums. „Bis zu 50 Termine am Tag werden dadurch blockiert.“

Generell sind laut Landesvorgabe nämlich Risikopatienten erst ab Ende März an der Reihe und dann sollten sie eigentlich auch nicht im Impfzentrum, sondern bei den Hausärzten versorgt werden. Da der Impfstart in den Praxen aber erneut verschoben wurde, ist auch das nicht mehr klar. „Aber wir hören nichts aus Düsseldorf dazu“, klagt Rembrink. Die wiederholte Änderung der Prioritäten hat bei den Bürgern die Verwirrung noch gesteigert.

Einheitliche Attest-Formular vom Gesundheitsamt kommt

Dass trotz Attest nicht geimpft werde, Termine im Impfzentrum über die kassenärztliche Vereinigung weiterhin ausschließlich für über 80-Jährige gebucht werden können, habe auch damit zu tun, dass die Atteste nicht eindeutig sind. „Sie glauben gar nicht, womit die Patienten kommen! Wir brauchen ein einheitliches Dokument des Gesundheitsamtes mit den konkret definierten Erkrankungen. Das haben wir beim Gesundheitsamt bereits vorige Woche angefragt. Dieses Dokument müssen die Betroffenen von ihrem Arzt ausfüllen lassen.“

Eigenes Portal der Stadt

Das Formular dafür hat das Gesundheitsamt jetzt erstellt. Es soll noch in dieser Woche über ein stadteigenes Portal heruntergeladen werden können. Wenn der Hausarzt das Attest ausgefüllt hat, könnte rein organisatorisch ab Ende März geimpft werden. „Ob beim Hausarzt oder im Impfzentrum, das dürfte den Betroffenen dann gleich sein,“ vermutet Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff.

Unklare Folgen durch Impfstopp mit Astrazeneca

Ob es Ende März allerdings überhaupt zur Impfung der Risikogruppe kommen kann, ist seit Montag aber wieder deutlich fraglicher wegen des Stopps von Astrazeneca-Impfungen. Alle vergebenen Termine mit Biontech-Impfstoff werden jedoch eingehalten, versichert die Stadt. Inwieweit die ausgefallenen AstraZeneca-Impfdosen durch Biontech&Pfizer-Zusatzlieferungen kompensiert werden können, ist noch völlig offen. Die Zweitimpfungen der vorgezogenen Berufsgruppen mit AstraZeneca sollte Ende April/ Anfang Mai stattfinden.