Der Gelsenkirchener Umweltausschuss diskutiert am Dienstag, 9. Februar, über die Zentraldeponie Emscherbruch. Ein Streitthema: die Laufzeit.
Zündstoff bietet die Sitzung des Umweltausschusses am Dienstag, 9. Februar (16 Uhr, Hans-Sachs-Haus, Ebertstraße 11). Ein Thema ist geplante Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch. Geladen sind Vertreter der Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde und der Bürgerinitiative (BI) Uns stinkt’s.
Die Bezirksregierung hatte der AGR als Betreiberin der Deponie am 7. Januar eine Teilgenehmigung für Vorarbeiten zur Erweiterung der Deponie erteilt. Keine 24 Stunden später wurde die Rodung einer rund 3,5 Hektar umfassenden Waldfläche in Angriff genommen. Verwaltung, SPD und Bündnisgrüne sowie das Wählerbündnis AUF forderten brüskiert Aufklärung, man sah sich in den Möglichkeiten, zu reagieren, übergangen. Die Stadt lässt seither rechtliche Mittel prüfen.
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Neues Streitthema: Laufzeit-Ende der Zentraldeponie in Gelsenkirchen und Herne
Im Kampf der Bürgerinitiative zeichnet sich eine neue Frontlinie zwischen ihr und der Bezirksregierung ab. Streitpunkt: die Laufzeit der Deponie. In der WDR-Sendung Lokalzeit Ruhr am 1. Februar hatte Behördensprecher Ulrich Tückmantel Zweifel angedeutet an der Darstellung der Deponie-Gegner, es gebe ein festgelegtes Laufzeitende der Deponie. Die BI hatte sich zunächst auf eine telefonische Auskunft aus dem Rathaus berufen.
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Der Sprecher konterte mit den Worten: „Es reicht nicht, wer da mal was gehört hat.“ Man habe in allen Zulassungsbescheiden nachgeschaut und nichts gefunden. Tückmantel betonte zudem im TV, dass sich die Bürger auf den Rechtsstaat verlassen könnten. Und dass die Behörde „in diesem Verfahren ungeheuer transparent” sei.
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BI: Offizielle Dokumente belegen geplantes Ende der Deponie 2003/2004
Nun holt die BI zum Gegenschlag aus, verweist auf die Genehmigung aus dem Jahr 25. Februar 1969 des Gelsenkircheners Oberstadtdirektor, veröffentlicht vom Siedlungsverband Ruhrgebiet, dem Vorgänger des Regionalverbandes Ruhr, sowie auf den Zulassungsbescheid vom 6. Dezember 1989. Darin heißt es: …“lassen sich ca. 30 Mio. m3 über eine Laufzeit von annähernd 35 Jahren unterbringen”. Und im Planfeststellungsbeschluss der Behörde ist von „…einer zu erwartenden Laufzeit von ca. 14 Jahren“ die Rede.
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Demnach, so das BI-Argument, hätte der Betrieb der Deponie laut Unterlagen 2003/2004 eingestellt werden müssen und die Müll Lagerstätte danach wie in den Dokumenten beschrieben als rekultivierte Freizeit- und Erholungsfläche weiter zur Verfügung stehen müssen.
Nun steht für die Deponie-Gegner die Frage im Raum, warum die in den Dokumenten genannten Daten in den vergangenen fast 20 Jahren mehrmals ignoriert wurden.
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