Buer. Die Gelsenkirchener Bezirksvertretung Nord stimmt dafür, ein markantes Doppelhaus unter Schutz zu stellen. Außerdem ging es um Schrottimmobilien.
In Buer wird ein weiteres Gebäude unter Denkmalschutz gestellt: Das Doppelwohnhaus 17 und 19 ist nach Ansicht der Mitglieder der Bezirksvertretung Nord (BVN) ein Baudenkmal und somit schützenswert. Dafür stimmten die Vertreter in der vergangenen BVN-Sitzung einstimmig, nachdem die Eigentümer, die den Antrag auf Unterschutzstellung selbst initiiert hatten, ihre Begründungen vorgetragen hatten.
Das Wohnhaus verfügt, wie weitere Häuser in der Umgebung auch, über markante Standerker. Auffällig ist außerdem das kleine Dachhaus, das mittig über der Dachtraufe sitzt und das Gebäude zusammen mit dem hohen Walmdach und der zurückgesetzten Eingangszone zu einem Hingucker macht. In der Begründung für die Denkmalschutz-Entscheidung heißt es, der besondere Wert bestehe darin, „dass noch überdurchschnittlich viele ursprüngliche Details erhalten sind“. Wenn weitere Gebäude in der Nachbarschaft ebenfalls unter Schutz gestellt würden, wäre die Grundlage für einen Denkmalbereich geschaffen.
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Neues Wohngebiet soll an der Horster Straße entstehen
Abgerissen werden sollen hingegen drei Gebäude auf der Emil-Zimmermann-Allee und Horster Straße 201-203. Sie befinden sich auf einem gemeinsamen Grundstück und sind „stark beschädigt sowie verwahrlost und werden schon seit einem längerem Zeitraum nicht mehr wirtschaftlich genutzt“, wie es in der Beratungsvorlage heißt. Beide Wohnhäuser stammen aus dem Jahr 1958.
Aus einem Gutachten geht hervor, dass das achtgeschossige Haus mit 24 Wohneinheiten und die zwei viergeschossigen mit sieben und acht Wohnungen auf einem verwilderten und vermüllten Grundstück stehen. Viele Fenster sind beschädigt, die Bausubstanz ist schadstoffbelastet. Außerdem, so die Vorlage, „verunstalten die Gebäude das gesamte Umfeld“, da sie sowohl von der Autobahn 2 als auch vom beliebten Ausflugsziel Halde Rungenberg aus einsehbar sind.
Der Rat hat deshalb bereits am 11. Juni 2019 ein Rückbaugebot beschlossen. Nun soll voraussichtlich im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan für das Grundstück, das sich im Privatbesitz befindet, aufgestellt werden. Das Areal mit einer bebaubaren Grundfläche von maximal 20.000 Quadratmetern soll ein allgemeines Wohngebiet werden, wobei eine Zusatzklausel festlegen soll, dass sich außer Gartenbaubetrieben und Tankstellen keinerlei Gewerbe dort ansiedeln darf. Die Bezirksvertreter stimmten einstimmig für den Aufstellungsbeschluss, das letzte Wort hat der Stadtrat am 2. April.
Baubeginn an Polsumer Straße noch nicht in Sicht
Geld für Schulsanierung
Die Bezirksvertreter stimmten einstimmig dafür, den Schulhof des Max-Planck-Gymnasiums an der Goldbergstraße für 80.800 Euro umzugestalten. Von dem Geld soll ein sechs Meter hohes und 16 Meter breites Seilspielgerät angeschafft werden. Die Maßnahme soll aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert und im Sommer umgesetzt werden.
50.000 Euro sollen an die Lindenschule gehen. Davon sollen Rauchschutztüren erneuert werden.
Gar nicht zügig voran geht es indes auf der Polsumer Straße – nicht nur für Autofahrer. Auf die Anfrage des Bezirksverordneten Karl Henke, wann mit den Planungen zur Änderung der Verkehrsführung auf der Hauptverkehrsader begonnen werde, konnte Heiko Elert vom Referat Verkehr nur vage antworten: „Bald.“ Immerhin verriet Elert, dass auch ein Landschaftsarchitekt an den Planungen beteiligt werden solle und auch die Bürger will die Stadt „rechtzeitig“ befragen. Mehr konnten die Mitglieder der BVN auch nach mehreren Nachfragen nicht in Erfahrung bringen.