Gelsenkirchen. Die Stadt Gelsenkirchen will noch entschiedener gegen Schrottimmobilien vorgehen. Baranowski: „Wir schrecken auch vor Enteignung nicht zurück.“

Die Stadt Gelsenkirchen bündelt referatsübergreifend Kräfte, um gezielt gegen Problemimmobilien vorzugehen. Der Verwaltungsvorstand unter der Leitung von Oberbürgermeister Frank Baranowski hat jetzt ein entsprechendes Vorgehen verabredet. In einer „Sanierungsverwaltungsstelle“ werden die notwendigen Kompetenzen und Fachkenntnisse künftig zusammengefasst.

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Derzeit sind in Gelsenkirchen rund 340 Problemimmobilien identifiziert. Neben der Möglichkeit, mit Fördermitteln aktiv zu werden, will die Stadt künftig unter anderem mit Vorkaufsrechtsatzungen und Instandsetzungsgeboten reagieren. Oberbürgermeister Frank Baranowski: „Es ist ein mühsamer Kampf, die Eigentümer zum Handeln zu bewegen. Deshalb werden wir nun den vollen zur Verfügung stehenden Rechtsrahmen ausnutzen. Wir schrecken auch vor Rückbaugebot und Enteignung nicht zurück.“

Stadt plant weitere Sanierungsgebiete

Die interdisziplinäre Vorgehensweise der Referate Stadtplanung, Bauordnung und Bauverwaltung, sowie der Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH (GGW) und der Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen (SEG) in Kooperation mit dem Referat Recht wird künftig strukturiert in einer „Sanierungsverwaltungsstelle“ zusammengefügt. Dazu werden insgesamt sieben Stellen neu geschaffen.

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Auf der Grundlage der guten Erfahrungen mit dem Sanierungsgebiet auf der Bochumer Straße soll auch für die Gebiete Ückendorfer Straße, Ringstraße, Schalke Nord zuzüglich von Teilbereichen in Bismarck (Ahlmannshof, Robergstraße) sowie der Kurt-Schumacher-Straße (Schalker Meile) und Rotthausen die Anwendung des Sanierungsrechts geprüft werden.