Gelsenkirchen. . Gelsenkirchen will härter gegen aggressives Betteln vorgehen - zur Not mit Ordnungsgeldern in Höhe von bis zu 1000 Euro.
- Die Stadtverwaltung überarbeitet gerade das Regelwerk zur öffentlichen Ordnung und Sicherheit
- Aggressiven Bettler sollen härter begegnet werden - Ordnungsgeld bis zu 1000 Euro ist möglich
- Auch Kunden von Prostituierten können belangt werden, wenn sie Anbahnungsgespräche führen
Bettler stören meist nicht. Etwas anderes ist es, wenn sie aggressiv auftreten oder in Banden organisiert sind: Frauen mit Babys, die klagen, dass sie Geld für den Kinderarzt, für Windeln oder für Brei brauchen. Männer, die Passanten ansprechen, an Jacken zerren und schimpfen, wenn sie kein Geld bekommen. Und wieder andere mit Behinderungen und Verstümmelungen, manchmal echt, manchmal eben auch nicht. Dahinter steckt oftmals System, ähnlich wie bei der Zwangsprostitution. Die Menschen, die betteln, werden in ihrer Heimat mit falschen Versprechen nach Deutschland gelockt. Und am Ende verdienen nur wenige Hintermänner – und die richtig.
Ordnungsgelder in Höhe von fünf bis 1000 Euro
Diesem unlauteren Treiben will die Verwaltung mit einer Verschärfung des Regelwerks für öffentliche Sicherheit und Ordnung begegnen. Demnächst soll es dazu einen Ratsbeschluss geben. Oberbürgermeister Frank Baranowski begründet die Maßnahme mit dem Umstand, dass „an die Verwaltung immer wieder zahlreiche Beschwerden herangetragen werden.“
Rechtsdezernent Dr. Christopher Schmitt sieht in der Überarbeitung der Verordnung eine „Konkretisierung und Erweiterung des ordnungsrechtlichen Spielraums“. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) als ausführendes Organ kann bei Zuwiderhandlungen Ordnungsgelder in Höhe von fünf bis 1000 Euro verhängen.
Prostitution im Visier, und auch die „Freier““
Apropos Erweiterung des Handlungsspektrums: Neues soll es auch in Sachen Sperrbezirk geben. Freier, die so genannte Anbahnungsgespräche für sexuelle Dienste führen, können nach Auskunft des Rechtsdezernenten „künftig ebenso belangt werden“. Gelsenkirchen ist Sperrbezirk, zeitlich eingeschränkt ist im Norden der Stadt Prostitution von sechs bis 22 Uhr verboten.
Im Blickpunkt stehen alsbald auch Musikanten, die mit manipulierten Instrumenten ihre Künstlerschaft lediglich vortäuschen. Den Straßenmusikern soll zudem auferlegt werden, nach 20 Minuten ihre „Bühne“ so weit weg zu verlegen, dass ihre Darbietung am ursprünglichen Standort nicht mehr zu hören ist – also in etwa 100 bis 200 Meter weiter.
Härter vorgehen will die Stadt durch die neue Verordnung auch gegen Ansammlungen von Gruppen, die sich regelmäßig an öffentlichen Plätze treffen, „um Alkohol und andere Rauschmittel zu konsumieren“ – ein klares Signal in Richtung Suchtszene. Die Sitzgelegenheiten sollen wieder ihrem ursprünglichen Zweck dienen – Verweilen, Ausruhen, Genießen.
>> Schmierereien von Sprayern im Blick
Mehr Handlungsspielraum sieht die neue Verordnung bei der Problematik von Schmierereien, verursacht durch Sprayer, vor. Die Version der „Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen“ datiert vom 15. Mai 2008. In NRW können Ordnungsbehörden solche Verordnungen erlassen. Der Polizei steht diese Befugnis nicht zu.