Gelsenkirchen. . Gelsenkirchen musste im Jahr 2016 rund 14 Millionen Euro für 3800 Flüchtlinge aufbringen. Die Stadt rechnet damit, dass die Zahl konstant bleibt.
- Rund 14 Millionen Euro kostete Gelsenkirchen die Unterbringung von 3800 Flüchtlingen im vorigen Jahr
- Zahl der Hilfesuchenden für 2017 wird nach Schätzungen der Stadt ähnlich hoch sein
- Künftig wird es zwei zentrale Standorte für derartige Heimstätten geben: in Feldmark und in Erle
Die Flüchtlingsströme haben Städte zu schnellem Handeln gezwungen, mitunter wurden für Unterkünfte Mietverträge mit sehr langen Laufzeiten abgeschlossen. Heute, wo der Zulauf abgeebbt ist, wird daraus eine finanzielle Bürde. Auch Gelsenkirchen hat derartige Angebote erhalten, allerdings hat die Verwaltung solche Knebelverträge mit weit über zehn Jahren Dauer gemieden. Einflussfaktoren dafür waren sicher das Konzept der dezentralen Unterbringung und die Einbindung privater Vermieter.
Zwei zentrale Unterkünfte
Kosten sind der Stadt dennoch entstanden, klar. Für die etwa 3800 Flüchtlinge in 2016 beträgt „der Aufwand 13,785 Millionen Euro“, erklärt Stadtsprecher Oliver Schäfer. Darin enthalten: Miete, Strom, Brennstoff, Wasser, Grundbesitzabgaben, Wachdienst, Instandhaltung oder Versicherung.
2016 verfügte die Stadt über eine Kapazität von etwa 2000 Plätzen, 2017 wird sie bei circa 1000 Plätzen liegen. Das hat auch damit zu tun, dass viele Wohnungen entmietet werden, viel umverteilt wird. Aktuell werden 380 Einheiten entmietet.
Die Stadt verfügt über zwei zentrale Unterbringungen – vier für 8,6 Millionen Euro erbaute Häuser an der Katernberger Straße (Feldmark) und 16 Vario-Häuser (Preis: 5,2 Millionen Euro) an der Adenauerallee in Erle. Dazu gibt es kleinere Einheiten, Häuser, beispielsweise an der Zollvereinstraße, Westerholter Straße oder Sutumerfeldstraße. Kapazität: etwas mehr als 1000 Plätze. Das Gros, 700 Plätze, entfällt auf die Standorte Erle und Feldmark. Auslastung aktuell: „etwa 90 Prozent“. 2500 Flüchtlinge sind in privaten Wohnungen untergebracht.
An der Katernberger Straße wird nach Angaben des GGW-Geschäftsführers Harald Förster gerade das zweite von drei Wohnhäusern mit je 17 Einheiten belegt. Die Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft, eine Stadttochter, tritt dabei als Vermieter auf. Laufzeit zur Refinanzierung: zehn Jahre. Alle anderen Wohnungen der GGW für Flüchtlinge haben oder hatten einen Zeitrahmen von drei oder nur einem Jahr. Die hohe Zahl der eingangs erwähnten Entmietungen deutet darauf hin, dass die Stadt mit privaten Anbietern Verträge über kurze Laufzeiten abgeschlossen hat. Näheres dazu wurde nicht bekannt.
Komplette Kostenerstattung fraglich
Dass die Stadt die Kosten für die Unterbringung komplett erstattet bekommt, davon ist zurzeit nicht auszugehen. Zuletzt beispielsweise hatte Gelsenkirchen 768 745 Euro von Mecklenburg-Vorpommern gefordert. Geld für 477 Flüchtlinge, die zwar hier leben, die aber eigentlich in dem neuen Bundesland anerkannt worden sind und unter dessen Obhut fallen. Mecklenburg-Vorpommern erteilte Gelsenkirchens Forderung dennoch eine Absage.
Für dieses Jahr geht die Stadt davon aus, dass sich die Zahl der Flüchtlinge auf dem Niveau des Vorjahres bewegen wird – die aus Mecklenburg-Vorpommern nicht eingerechnet. Derzeit, so Schäfer, kämen so gut wie keine neuen Flüchtlinge, wohl aber würden Familien zusammengeführt.
Zu Beginn der Flüchtlingswelle 2015 nutzte das Land NRW die Mehringschule und die Emscher-Lippe-Halle als Erstaufnahmestellen. Und die Stadt richtete noch die Turnhallen Wildenbruchstraße und Breddestraße sowie die Traglufthalle Schaffrath als temporäre Heimstätten ein. Das hat sich mittlerweile überholt.
>> Verhandlungen zum Thema Traglufthalle
In Sachen nicht versicherter, abgebrannter Traglufthalle in Schaffrath hat die Räumung des Grundstücks begonnen. Sobald das nicht mehr verwertbare Material abtransportiert ist, wird die Firma Paranet die derzeit von Planen abgedeckten Container abholen. Über die Gesamtkosten wird derzeit verhandelt. Streitpunkt: Paranet setzt den Neuwert an, die Stadt pocht auf eine Bewertung als „gebraucht.“ Möglicherweise wird die Gerichtsbarkeit angerufen, um eine Entscheidung herbeizuführen.