Gelsenkirchen. . Der Gelsenkirchener Stadtverband Bildung und Erziehung beklagt die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Inklusion.
Auch die Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE) klagt über die drängende Unterbesetzung vor allem an Grundschulen und die Probleme bei der Umsetzung des Gemeinsamen Lernens unter diesen Bedingungen. Sie hat die im Personalrat der Stadt verfasste Resolution (WAZ berichtete) über die schlechte Situation mit auf den Weg gebracht. Adressat ist die Landesregierung.
Über 20 Stellen mehrfach erfolglos ausgeschrieben
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Es fehle an vielem, klagen die Gelsenkirchener VBE-Vorsitzende, Ulla Gurski, und VBE-Sprecher Manfred Schumacher. Neben der katastrophalen räumlichen Situation sei besonders schlimm, dass qualifiziertes Personal Mangelware sei, landesweit und in Gelsenkirchen eher noch stärker. „Mehr als 20 Lehrerstellen an Grundschulen mussten bereits mehrfach ausgeschrieben werden, ohne dass man dafür jemanden gefunden hat“, klagt Ulla Gurski. Und Manfred Schumacher findet es nicht tragbar, dass so viele Quereinsteiger ohne hinreichende Ausbildung eingesetzt werden. „Jahrzehntelang hat man die Ausbildung von Sonderpädagogen verschlafen. An der Technischen Universität Dortmund war der Lehrstuhl seinerzeit zwei Jahre lang unbesetzt! Der Numerus Clausus für Sonderpädagogik liegt bei 1,3!“ Und als es noch Pädagogen gab auf dem Markt, habe die Landesregierung lieber gespart, statt sie einzustellen.
Bedarfsprognose des Landes für 2016 nach oben korrigiert
Eine Stellenreserve für Vertretungen im Krankheitsfall gebe es kaum noch. Sonderpädagogen, die ohnehin schon für das Gemeinsame Lernen an mehreren Schulen gleichzeitig eingesetzt würden, müssten nicht selten zusätzlich Vertretungsunterricht geben – die Unterstützung für Kinder mit Förderbedarf muss da zurückstehen. Mittlerweile habe das Land wohl eingesehen, dass die Lehrer-Bedarfsprognose zu niedrig gewesen sei, wertet Ulla Gurski die neue Prognose für 2016/17, die 392 Zusatzstellen für Förderschulen und 268 Stellen mehr für Primar- und Sekundarstufe I vorsieht auf Landesebene. Ob diese Stellen auch besetzt werden können, sei allerdings mehr als fraglich, fürchtet nicht nur der VBE.
„UN-Konvention spricht nicht davon, Förderschulen zu schließen“
Manfred Schumacher, der selbst aus dem Förderschulbereich kommt, ärgert besonders, dass das Elternwahlrecht, ob ihr Kind an eine Regel- oder Förderschule gehen soll, kein echtes Wahlrecht sei. „Durch die Mindestgrößenverordnung gibt es im Bereich der Förderschulen Lernen und Soziale Entwicklung zum Teil so weite Wege, dass die Eltern sich kaum dafür entscheiden können. Und wie es den Schülern mit Förderbedarf geht, was für sie gut ist, spielt scheinbar keine Rolle. Dabei ist in der UN-Menschenrechtskonvention nicht die Rede davon, dass Förderschulen abgeschafft werdensollen.“
Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt: die Lehrerausbildung. Dabei gebe es mittlerweile zwar auch sonderpädagogische Anteile. „Aber in homöopathischen Dosen. Und am Ende heißt es: die Lehrer seien ja auch dafür ausgebildet. Was nicht richtig ist,“ klagt Schumacher.