Gelsenkirchen. . Bundesverband Körperbehinderter klagt auf die Aufhebung des Mitnahmeverbots für Elektromobile durch die Bogestra. Neues Gutachten sieht keine Gefahr.
Im Streit um Mitnahme von Elektro-Scootern im ÖPNV hat der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) Klage gegen die Bogestra AG erhoben. Das Unternehmen hatte die Beförderung dieser Krankenfahrstühle aus Sicherheitsgründen untersagt.
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Die beiden Gelsenkirchener Gabi Arens und Manfred Liebich setzen nun große Hoffnungen darauf, dass das Landgericht Bochum, wo heute der Fall um 12.30 Uhr (Sitzungssaal A 145) verhandelt wird, „diese Diskriminierung von Menschen mit Behinderung“ aufhebt. Arens ist an Multipler Sklerose erkrankt und vom Verbot betroffen, Liebich hat als Experte für den BSK an der Klage mitgearbeitet.
Die Bogestra sieht sich laut ihrer Sprecherin Sandra Bruns in einer unglücklichen Lage: „Wir schließen die Menschen nicht aus, sondern nur das Fahrzeug.“ Und dass, weil es in der Vergangenheit zu Beschädigungen innerhalb der Fahrzeuge gekommen sei, umgekippte E-Scooter Gäste verletzt hätten. Die Scooter wögen mitunter zu viel, so dass die Klapprampen brächen, auch gebe es kein Rückhaltesystem, dass die Geräte beim abrupten Bremsen auffangen könne.
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Das Unternehmen führt als Grundlage des Verbots ein Gutachten an, das der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), zu dem auch die Bogestra gehört, in Auftrag gegeben hatte. Die Autorin des Gutachtens, die Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen, nennt dazu eine Untersuchung aus 1992 als Quelle.
Gutachten im Auftrag des Landes
Zweifel an der Aussagekraft „einer 23 Jahre alten Studie sind nach Ansicht des BSK erlaubt“, so Manfred Liebich, zumal ein neues Gutachten des Verkehrsministerium NRW zu dem Schluss komme, dass eine sichere Aufstellung eines Elektromobils in einem Bus an einem Rollstuhlstellplatz selbst bei extremen Fahrsituationen möglich sei. Vorausgesetzt: Fahrzeugseitenwand, Prallplatte am Aufstellplatz und Armlehne oder Haltestange zum Gang hin sorgen für eine Abstützung des E-Mobils. Das gilt aber nicht für dreirädrige E-Mobile.
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Gabi Arens hört das gern und hofft auf ein entsprechendes Urteil. Die Scooter-Fahrerin sagt ohnehin: „Der Transport in Bussen und Straßenbahnen hat stets problemlos funktioniert. Ich habe immer in Fahrtrichtung, hinter der Prellplatte in den Bussen gestanden und bin kein einziges Mal beim Anfahren oder Bremsen gerutscht. Auch das as Ein- und Ausfahren bereitete mir keinerlei Schwierigkeiten.“