Gelsenkirchen. Frank Langer ist sauer. Der Elektro-Rollstuhlfahrer wurde in Gelsenkirchen nicht in den Linienbus gelassen. Doch E-Rollis dürfen transportiert werden.

Frank Langer ist 49 Jahre alt. Aufgrund einer Krankheit im frühen Kindesalter kann er nicht mehr laufen. Seit 16 Jahren ist mit seinem Elektro-Rollstuhl mobil. „Was nicht immer ganz einfach ist“, wie er sagt. Gemeint ist dabei nicht die Gehbehinderung an sich, sondern, wie Rollstuhlfahrern mitunter begegnet wird. Dies musste er jetzt auch bei der Bogestra erfahren. „Die Fahrerin hat mich an der Haltestelle Hagenstraße einfach stehen lassen und nicht mitgenommen.“

Bus fuhr ohne ihn ab

Als Begründung habe die Busfahrerin ihm mitgeteilt, dass der Transport von Rollstühlen ab sofort untersagt sei. Frank Langer versuchte der Frau begreiflich zu machen, dass mit dem Transportverbot E-Scooter gemeint seien und nicht sein Rollstuhl, aber vergeblich. Er blieb draußen vor der Einstiegstür stehen. Der Bus fuhr ohne ihn ab

In der Tat hat die Bogestra seit Donnerstag, 4. Dezember – keine 24 Stunden nach dem Weltbehindertentag – den Transport von E-Scootern in Bussen und Straßenbahnen der Bogestra, wie bei den meisten Nahverkehrsunternehmen in der Region untersagt. Ein Gutachten kam zu dem Schuss, dass dies zu gefährlich sei. Die bis zu 350 Kilogramm schweren vierrädrigen Gefährte könnten bei Kurvenfahrten und abrupten Bremsen umkippen. So die offizielle Begründung. Das habe sich offensichtlich nicht bei allen Fahrern so herumgesprochen und für Fehlinterpretationen gesorgt. Zu dieser Einschätzung ist auch die Bogestra gekommen.

Kein Einzelfall

Der Fall von Frank Langer ist kein Einzelfall gewesen. Sprecher Christoph Kollmann räumte ein, dass es bei Fahrern und Fahrerinnen bei dem ein oder andere Defizite gebe. Die wolle man nun intern so schnell wie möglich abbauen: „Wir können uns nur dafür entschuldigen.“

Vielleicht ist dies in ein paar Monaten ja auch nicht mehr notwendig. Eine E-Scooter-Fahrerin aus Gelsenkirchen will nämlich rechtlich gegen die Verweigerung des Transports durch die Bogestra und anderen öffentlichen Nahverkehrsunternehmen vorgehen. „Ein Vorstoß, der meine volle Unterstützung findet“, sagt Manfred Liebich von der Landesvertretung Selbsthilfe Körperbehinderter. „Es besteht eine Transportpflicht.“ Die könne nicht durch so ein Gutachten ausgehebelt werden, meint der Gelsenkirchener. Außerdem bezweifelt er, der das Gutachten gelesen hat, dass diese Schlüsse, nämlich das Transportverbot daraus gezogen werden können. Andernfalls müssten alternative Transportangebote für E-Scooter-Fahrer gemacht werden.

Transport war nur geduldet

Bislang war der Transport von E-Scootern in Verbindung mit den Schwerbehindertenausweisen in den Bussen und Bahnen der Bogestra nicht ausdrücklich erlaubt, wie eine Sprecherin betonte, sondern lediglich geduldet. Eine Beförderungspflicht lasse sich dadurch nicht ableiten.

Aber immerhin: Rollstühle – elektrisch betrieben oder nicht – sowie alle Arten von Rollatoren und sonstigen Gehhilfen sind in Bussen und Bahnen der meisten Verkehrsbetriebe in der Region nach wie vor mitgenommen.