Scooter gehören zur Kategorie der Krankenfahrstühle. Dazu zählen Greifreifenrollstühle, E-Rollstühle und E-Mobile. Für sie gilt nach Angaben des BSK eine „Beförderungspflicht nach EU-Verordnung“ (Verordnung 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates).
Über 100 Millionen Euro erhalten die Verkehrsunternehmen vom Land NRW zur Beförderung von behinderten Menschen.