Gelsenkirchen. Die Harmonie, wie sie Mitte Januar beim Neujahrsempfang der Gelsenkirchener Kleingärtner beschrieben wurde, trügt.
Die Harmonie, wie sie Mitte Januar beim Neujahrsempfang der Gelsenkirchener Kleingärtner beschrieben wurde, trügt. Dort hatte Franz Theilenberg, Vorsitzender des Stadtverbandes – er vertritt die Interessen der Kleingartenvereine – von „Baustellen“ im Gelsenkirchener Kleingartenwesen gesprochen. Glaubt man den Mitgliedern, sind es eher „tiefe Gräben“, die Stadtverband und Kleingartenvereine trennen.
Es geht um den Zwischenpachtvertrag, den die Stadt Gelsenkirchen (als Grundstückseigentümerin) und der Stadtverband (in Vertretung der 40 Gelsenkirchener Kleingartenvereine) schließen. Der Zwischenpachtvertrag regelt etwa die Pflege, Unterhaltung und Baulichkeiten in den Anlagen und wurde vom Stadtverband, Stadtreferat Recht und Ordnung und einem Fachanwaltsbüro seit dem Jahr 2012 erarbeitet.
Vorstände wurden nicht gehört
Die Kleingartenvereine blieben außen vor. Sehr zum Verdruss ihrer Mitglieder, die auf den angekündigten „Runden Tisch“ setzten. „Die Vorstände der Vereine wurden gar nicht gehört“, sagt Frank Weller, Vorsitzender der Anlage Süd, der größten in Gelsenkirchen. Noch habe man den Vertragsentwurf vor seinem Weg durch die politischen Gremien nicht zu Gesicht bekommen. Am Mittwoch (16 Uhr, Wickingstraße 25a) stimmt der Betriebsausschuss Gelsendienste aber über ihn ab.
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Die Kleingärtner wittern Ungemach, ja Willkür. „Wir haben die Vermutung, dass der angekündigte Bestandsschutz für ältere Lauben bei einem Pächterwechsel erlischt“, sagt Wolfgang Ostermann, Vorsitzender der Anlage Wiehagen. Das Problem betrifft vor allem die Pächter in den 22 Altanlagen. Dort stehen große Lauben, in denen nach dem 2. Weltkrieg Menschen gewohnt haben und die laut Bundeskleingartengesetz auf 24 m² zurückgebaut werden müssen. Für manchen älteren Pächter sei das nicht zu stemmen, sagen die Vorsitzenden.
Wer ist für die Pflege großer Bäume zuständig?
Und weitere Fragen sind offen: Wer ist für die Pflege großer Bäume zuständig? Wer zahlt die gesetzlich festgeschriebene Kontrolle der Wasserleitungen von der Anlage bis zum Straßenanschluss? Wer überwacht die Spielplätze? Wer zahlt die Erneuerung bzw. Reparatur der Spielgeräte? Fragen, die die Kleingärtner gerne im Vorfeld gestellt hätten. Für Annelie Hensel (CDU), Mitglied im Betriebsausschuss, ist das der entscheidende Punkt: „Die Kleingärtner hätten eingebunden werden müssen. Dafür ist es nun zu spät.“