Gelsenkirchen. Kleingärtner Edmund Cieslik (80) gibt nach 25 Jahren seinen Kleingarten auf. Jetzt soll er seine Laube und die darunter liegende Betonplatte zurückbauen. Der Vorstand des Kleingartenvereins Gelsenkirchen-Süd will es so; er setzt damit die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes um.

Die Kleingärten in Gelsenkirchen sind eine (Natur-)Welt für sich. Aber nicht alles, was außerhalb der Hecken und Zäune beschlossen wird, ist im Sinne des einzelnen Kleingärtners. Das hat jetzt auch ein 80-jähriger Kleingärtner in der Anlage „Gelsenkirchen-Süd“ an der Mechtenbergstraße erfahren.

Der Vorstand seines Kleingartenvereins macht Edmund Cieslik (80) zur Auflage, den Rundweg um seine Laube und die dazu gehörige Terrasse sowie elf Meter Eibenhecke, Wacholder, Konifere, Eiche und Tanne zu entfernen. Der Rundweg ist Teil eines dicken Betonsockels, auf dem die Laube zur Sicherung vor Emscher-Hochwasser gebaut wurde – und zwar von einem der Laubenvorbesitzer. Ein im wahrsten Sinne des Wortes „harter Brocken“ für den alten Mann.

"Unerlaubte Baulichkeiten"

Edmund Cieslik möchte aus Altersgründen den Garten, den er vom Vorbesitzer für 12.300 D-Mark gekauft hat, veräußern. Deshalb wurde im vergangenen November eine Wertermittlung durchgeführt worden. Dabei fielen der Betonsockel als „unerlaubte Baulichkeit“ und der verbotene Aufwuchs auf. Was Rentner Cieslik irritiert: „In der Eibenhecke nisten immer Vögel.“

Ursache für die Reklamation ist das neue Bundeskleingartengesetz. Danach darf eine Laube höchstens 24 qm groß sein, sind eine Betonversiegelung und großwüchsige Hecken und Koniferen nicht erlaubt. Dass diese gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, darauf hat der Stadtverband der Kleingärtner Gelsenkirchen ein strenges Auge. Alle drei Jahre unternimmt er eine Begehung und setzt auf eine „schwarze Liste“, was dem Bundeskleingartengesetz im Weg steht.

Für Franz Theilenberg, Vorsitzender des Stadtverbandes der Kleingärtner, ist darum die Sachlage eindeutig: „Spätestens bei Besitzerwechsel ist der Zeitpunkt gekommen, wo ein Rückbau oder eine Beseitigung durchgeführt wer­den muss, damit ein neuer Besitzer nicht mit Altlas­ten belastet wird, die er selbst nicht verursacht hat.“ Zwar will der Stadtverband der Kleingärtner eine Sonderregelung auf den Weg bringen: Übergroße Lauben, die seit 30 Jahren im Kleingarten stehen, erhalten Bestandsschutz. (Der Regelung muss der Stadtrat allerdings noch zustimmen.) Doch auch das würde Edmund Cieslik nicht helfen. Für die Laube gilt zwar Bestandsschutz, nicht aber für Rundweg und Terrasse, sagt Theilenberg. Er rät dem 80-jährigen Kleingartenbesitzer, „sich Hilfe bei anderen Gartenfreunden zu suchen“.

Der Gutachter hat eine andere Rechnung aufgestellt. Er hat die Kosten für die Beseitigung von Beton und Bepflanzung in Höhe von 1190 Euro vom Verkaufspreis abgezogen. Dem Kleingärtner verbliebe danach eine Entschädigung von 1400 Euro. Was den 80-Jährigen zusätzlich ärgert: Nach der Wertermittlung war seine Parzelle nur noch 446 qm groß. 25 Jahre lang hat er Pacht für 515 qm gezahlt.