Es ist zu hoffen, dass in der öffentlichen Sitzung des Betriebsausschusses möglichst viele Kleingärtner erscheinen, ein Rederecht einfordern und die Problematik in den Altanlagen verdeutlichen. Jahrzehntelang hat es niemanden gestört, dass hier eine Terrasse überdacht wurde, dort eine Hecke gegen Straßenlärm gepflanzt wurde. Jetzt wird eine Kleingartenverordnung über den Umwelt- und Artenschutz gestellt, Kleingärtner zur Kasse gebeten und Schandflecken geschaffen, weil Lauben halbiert werden müssen.

Es heißt in dem Vertragsentwurf: „Der Bestandsschutz erlischt mangels anderweitiger vertraglicher Regelung in den Einzelpachtverträgen auch bei Pächterwechsel nicht. Es steht dem Stadtverband frei, bei Neuabschluss von Unterpachtverträgen mit den Kleingärtnern Abrissauflagen vorzusehen.“ Das lässt nichts Gutes ahnen. In diesem Entwurf rangiert der Kleingärtner in seiner Funktion als Unterpächter denn auch ganz unten.