Gelsenkirchen. Ein Mitarbeiter der Sozialverwaltung hatte dem Land gegenüber zu niedrige eigene Kosten angegeben. Die Stadt klagte vor dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht. Der Vorsitzende Richter hielt die Klage für aussichtslos. Daraufhin zog die Stadt ihre Klage zurück und bleibt auf 440.000 Euro sitzen.
Auch ein winziger Denkfehler kann die Stadt eine Stange Geld kosten. Für die Grundsicherung im Alter muss die Kommune jährlich etwa 13 Millionen Euro aufwenden. Ein Teil schießt der Bund dazu und zahlt die Summe über das Land an die Gemeinden aus. Ein Mitarbeiter der Sozialverwaltung hatte dem Land 2009 nur 10,4 Millionen Euro an Ausgaben mitgeteilt. Dabei hatte er irrtümlich die Landeserstattung von 2,58 Millionen Euro als Kosten abgezogen. Dadurch wurden 440.000 Euro zu wenig an die Stadt überwiesen. Diesen Betrag, der der Stadt eigentlich auch zusteht, wollte sich die Verwaltung durch eine Klage gegen das Land vor dem Verwaltungsgericht zurückholen.
Wenig schmeichelhaft für die Stadt klingen die Sätze des Vorsitzenden der 11. Kammer, Dr. Martin Brodale. Der Richter findet es erstaunlich, dass in der Verwaltung bei einer derart hohen Summe so wenig akribisch gearbeitet würde. Alle 53 NRW-Kommunen und Kreise hätten korrekt abgerechnet. Hinzu kam, dass auch die Akte über den damaligen Schriftverkehr nur noch rudimentär vorhanden war.
Nachträgliche Korrekturen sind nicht möglich
Der Verwaltung bescheinigte das Gericht gleich mehrfach, auf welch dünnem Eis sich die städtischen Vertreter befinden. Auch der rege Schriftverkehr zwischen Land und Kommune änderte nichts an der rechtlichen Bewertung. Nachträgliche Korrekturen an den Angaben, die für die Auszahlung entscheidend sind, und sich auf das Vorvorjahr beziehen, sind nicht mehr möglich.
Da die Stadt ein Träger der Sozialhilfe und kein Sozialhilfeempfänger ist, ist auch ein sozialrechtlicher Anspruch nicht juristisch durchzusetzen. Unabhängig von dem Ausgang des Rechtsstreits hat die Stadt auch keinen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und die Klage außerdem zu spät erhoben. Die ist allein deshalb nicht zulässig, weil die Stadt nachweisen müsste, dass sie die Frist nicht durch eigenes Verschulden versäumt hatte.
Nach rechtlicher Belehrung zog die Stadt wegen offensichtlicher Erfolglosigkeit die Klage zurück. Bei einem Urteil hätte der Kämmerer gut 10.000 Euro an Gerichtskosten locker machen müssen. Durch die Klagerücknahme sind nur 3357 Euro fällig. Höher dürfte sicherlich die Rechnung des gegnerischen Anwalts ausfallen.