Gelsenkirchen. Neben dem offiziellen Notdienst durch die kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) bietet der Dienstleister A&V bundesweit seinen Notdienst an. Die Münchener Organisation benutzt frühere KZV-Notrufnummern. Die Arbeit im Nachtdienst überlässt A&V jedoch den offiziell gemeldeten Notdienstärzten.

Der Weisheitszahn meldet sich, die Schmerzen werden unerträglich. An wen wende ich mich, wenn der Zahnarzt des Vertrauens längst seinen verdienten Feierabend angetreten hat? In Gelsenkirchen muss der leidende Patient mitunter schon detektivisch vorgehen, um die richtige Nummer des zahnärztlichen Notdienstes herauszufinden. Die korrekte Nummer über die kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV), die regelmäßig in der WAZ erscheint (0209/1478548), ist im Internet wie auch im Telefonbuch nur schwer zu finden.

Der bundesweit tätige Notdienst-Anbieter A&V (Ansage und Vermittlung) hat sich im Netz so gut positioniert, dass er vielen als offizielle Anlaufstelle für Patienten gilt. Dabei gehen die Münchener Dienstleister äußerst geschickt vor, haben sich Telefonnummern gesichert, die früher einmal als offizielle Notrufnummern für KZV-Mitglieder galten.

Wer die A&V-Nummer wählt, wird in der Regel zu zwei oder drei Zahnärzten vermittelt, die ihre Dienste auch an Kollegen weitergeben. Auch an Mediziner, die erst seit wenigen Monaten in Gelsenkirchen leben und sich mit der deutschen Sprache schwertun. Sie scheinen ihren Lebensunterhalt mit Notdiensten zu verdienen.

Notdienstrufnummer soll besser bekannt werden

Die durch A&V vermittelten Ärzte bevorzugen Notdiensteinsätze vor allem zu Zeiten, in denen der Andrang größer und damit der Verdienst besser ist. Abends leitet der Anrufbeantworter in der A&V-Zentrale auf den offiziellen Notdienst um und überlässt den KZV-Ärzten die Nachtarbeit.

KZV-Bezirksstellen-Vorsitzender Dr. Ralf Rieger wünscht sich, dass die offizielle Notdienstrufnummer besser bekannt wird. Durch die Liberalisierung des Marktes könne man sich schlecht gegen die A&V-Dominanz im Netz wehren. Eine unkontrollierte Vermittlung an Ärztekollegen sei jedoch unerwünscht. Das Notfallsystem, so Dr. Rieger, beruhe auf der Solidarität aller Kollegen.

Jeder Zahnarzt zum Notdienst verpflichtet

„Berufsrechtlich ist jeder zugelassene Zahnarzt zur Teilnahme am Notdienst verpflichtet“, sagt Anne Sandfort, Justiziarin der KZV Westfalen Lippe. Probleme bekäme der Arzt dann, wenn er beispielsweise am Wochenende nicht 48 Stunden über die offizielle KZV-Rufnummer erreichbar sei. Ein Verstoß könnte mit einer Geldbuße geahndet werden. Rechtlich nicht zu beanstanden sei ein zusätzlicher Notdienst.

A&V-Geschäftsführer Matthias Stelzner wehrt sich gegen den Vorwurf, Patienten einzukaufen. „Mediziner kommen freiwillig mit ins Boot. Wir wollen einen Pool schaffen, in dem die Zahnärzte komplett vertreten sind und Patienten maximal erreicht werden können.“ Dass sie kompetent sein und über gute Deutschkenntnisse verfügen müssten, sei selbstverständlich.