Gelsenkirchen. . Wer entscheidet über das Ende eines Lebens? Die Redaktion befragte eine Trauerbegleiterin, eine Hospiz-Geschäftsführerin sowie einen Palliativmedizine aus Gelsenkirchen. Einige persönliche Meinungen zum Thema.

Wer entscheidet über Leben und Sterben? Kaum eine andere Frage, wie die nach ärztlicher Sterbehilfe, wird momentan intensiver diskutiert. Während sich eine Mehrheit der Deutschen für eine Selbstbestimmung des Lebensendes ausspricht, vertreten Politiker und Mediziner oft eine andere Meinung.

Die Redaktion befragte eine Trauerbegleiterin und eine Hospiz-Geschäftsführerin nach ihrer persönlichen Meinung und ihren Erfahrungen zu dem sensiblen Thema.

Mechthild Schroeter-Rupieper ist Trauerbegleiterin beim Lavia-Institut mit Sitz in Ückendorf. Sie hilft Betroffenen und deren Angehörigen beim Trauern – manchen schon nach Diagnose der Krankheit, manchen erst nach Eintreten des Todes. Die Trauerbegleiterin sieht die Notwendigkeit vor allem darin, mehr in den Ausbau von Palliativmedizin und Begleitung zu investieren. Ziel solle es sein, „die Schmerzen der Menschen zu mindern, sie aushaltbar zu machen“. Und vor allem, den Betroffenen „eine Erklärung für ihre Schmerzen zu geben“. Das Verständnis, warum man genau diese Schmerzen empfinde, erleichtere sie.

Eine Erfahrung, die Schroeter-Rupieper gemacht hat: Viele Kranke wollten ihren Angehörigen heute nicht mehr zur Last fallen, beispielsweise wenn sie zum Pflegefall würden. Ihre Befürchtung: Sterbehilfe könne als Ausweg aus dieser Situation genutzt werden.

Manchmal „zwiegespalten“

Andererseits jedoch hat Schroeter-Rupieper auch schon die Erfahrung gemacht, „dass die Option zur Sterbehilfe den Betroffenen Ängste nimmt“. Die Tatsache, dass Sterbehilfe in Anspruch genommen werden könne, wenn eine Schmerzfreiheit über die Palliativversorgung nicht mehr gewährleistet werde – sie sei für viele eine Beruhigung. In solchen Fällen, da sei sie „zwiegespalten“.

Eine ähnliche Meinung vertritt auch Beate Thiehoff, Geschäftsführerin des Emmaus-Hospiz. Statt Sterbehilfe solle eine flächendeckende Palliativ- und Hospizversorgung ermöglicht werden – so wie es unter anderem auch Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) fordere. Bisweilen nämlich werden rund 90 Prozent der Kosten getragen, die restlichen zehn Prozent für das Hospiz müssen durch Spenden gewonnen werden.

Im Hospiz diskutiere man die Sterbehilfe-Thematik nicht – obgleich man sie natürlich verfolge. Stattdessen versuche man „das Leben mit Lebensqualität zu füllen“. Denn, so Thiehoff: „Gute Palliative Versorgung lässt die Menschen von dem Gedanken an aktive Sterbehilfe zurücktreten.“

Klare Regelung für Sterbehilfevereine

Der Gelsenkirchener Palliativmediziner Dr. Klaus Rembrink ist der Meinung, die Palliative Betreuung müsse weiter ausgebaut werden. Einerseits gelte es, die Finanzierung der Hospize komplett zu sichern. Andererseits müsse die ambulante Palliativversorgung weiter gefördert werden. Denn: Auch wenn stationäre Versorgung eine Möglichkeit darstelle, so wollen doch die meisten Personen ambulant zu Hause betreut werden. Als ein Modellprojekt bezeichnet der Mediziner die Palliativversorgung in Westfalen-Lippe, zu der auch der Palliativärztliche Konsiliar Dienst (PKD) Gelsenkirchen gehört. Dieser ist ein Zusammenschluss von zehn speziell ausgebildeten Palliativmedizinern mit Erfahrung in der ambulanten Behandlung.

Rembrink selbst findet in der aktuellen Debatte den Vorschlag von Bundestagsvizepräsident Peter Hintze unterstützenswert. Der will ärztliche Beihilfe zum Suizid gesetzlich regeln. Aber da, so betont Rembrink, gingen die Meinung unter Kollegen auseinander. „Die aktuelle Debatte wird ja auch erst seit Kurzem geführt“, erklärt er. In einem anderem Punkt sei sich die Ärzteschaft einig: „Eine Kommerzialisierung der Sterbehilfe lehnen wir ab.“ Und: Es müsse klare Regeln für Sterbehilfevereine geben.