Berlin. Todkranke Menschen sehnen oft eine Ende ihres Leids herbei. Welche Möglichkeiten sollen ihnen gegeben werden? Soll über die Linderung der Schmerzen hinaus das Sterben eingeleitet werden dürfen? Eine schwierige Frage für das Parlament.
Mit einer eindringlich geführten Grundsatzdebatte hat der Bundestag eine Neuregelung der ethisch heiklen Frage der Sterbehilfe in Angriff genommen. Dabei wurden am Donnerstag unterschiedliche Positionen über Fraktionsgrenzen hinweg deutlich. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sagte zum Auftakt: "Mit diesem Tagesordnungsordnungspunkt beginnen wir das vielleicht anspruchsvollste Projekt dieser Legislaturperiode."
"Das will auch die große Mehrheit der Bevölkerung"
In der ungewöhnlichen Orientierungsdebatte wollten sich 48 Redner zu Wort melden. Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) warb für Erleichterungen für sterbende Menschen. Mit der Menschenwürde sei es nicht vereinbar, "wenn aus dem Schutz des Lebens ein Zwang zum Qualtod würde". Es gebe Leiden, bei denen die Palliativmedizin an Grenzen stoße. Ein Arzt müsse beim friedlichen Einschlafen helfen dürfen. "Das will auch die große Mehrheit der Bevölkerung", sagte Hintze. "Der Deutsche Bundestag sollte dieser Mehrheit eine Stimme geben." Staatliche Bevormundung sei hier fehl am Platz.
Hintze zählt zu einer Gruppe von Koalitionsabgeordneten unter anderem mit den Vizevorsitzenden der SPD-Fraktion, Carola Reimann und Karl Lauterbach. Diese will, dass der Arzt des Vertrauens dem leidenden Sterbenden auf Wunsch ein tödliches Medikament zur Verfügung stellen kann.
Insgesamt liegen Positionen von fünf Abgeordnetengruppen vor. Sie haben sich über Fraktionsgrenzen hinweg zusammengefunden. Grundsätzlich plädieren alle Vorschläge für eine deutliche Verbesserung der Palliativ- und Hospizversorgung. Differenzen tun sich auf, wenn ein Sterbenskranker den Wunsch nach Hilfe zur Selbsttötung hat.
CDU lehnt ärztlich assistierten Suizid ab
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) lehnt - wie eine Mehrheit der Unionsfraktion - ärztlich assistierten Suizid ab. Er begrüßte, dass auch eine Mehrheit der Ärzte dagegen sei. In der Palliativmedizin sei es schon möglich, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. Und einem sterbenskranken Schmerzpatienten könnten schmerzstillende Mittel verabreicht werden, auch wenn sie einen lebensverkürzenden Effekt hätten. Es gelte - und das habe er auch vor - die Palliativ- und Hospizversorgung flächendeckend zu gewährleisten.
Mehrere Abgeordnete brachten persönliche Erfahrungen ein. "Krankheit und Tod waren zuhause immer mit am Tisch", sagte der CDU-Abgeordnete Michael Brand. Er warnte vor einer Regelung, die eine Tür öffne zu immer mehr Fällen von Sterbehilfe. Kathrin Vogler von der Linken mahnte, der Tod dürfe keine leicht erreichbare Dienstleistung werden.
Carola Reimann erklärte, sie sei zwar gegen Sterbehilfevereine. Aber ein Verbot solcher Vereine könne auch dazu führen, dass am Ende der Freiraum von Ärzten und Patienten eingeschränkt werde. "Ich will, dass Menschen in großer Not sich ihrem persönlichen Umfeld und ihrem Arzt anvertrauen können."
Weitere Debatten für 2015 vorgesehen
Renate Künast von den Grünen plädierte dafür, den Menschen in der letzten Lebensphase die Hand zu reichen. "Das kostet Personal, Ausbildung und Geld." Bei der Sterbehilfe bestehe im Grunde dagegen kein gesetzlicher Handlungsbedarf.
Dem widersprach Lauterbach. Denn zu Seriensterbehelfern und entsprechenden Organisationen gingen auch viele Menschen mit Depressionen, die eigentlich gerettet werden könnten. Deshalb sei er gegen solche Angebote. "Das müssen wir unterbinden." Zugleich brauchten Ärzte Rechtssicherheit.
Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) sprach sich klar für ein Verbot organisierter Beihilfe zum Suizid aus - und für ein Verbot entsprechender Werbung. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann forderte die Ärztekammern auf, eine gemeinsame Position in der Frage der Sterbehilfe einzunehmen.
Lammert kündigte für Anfang nächsten Jahres eine weitere Plenardebatte an, wenn Gesetzentwürfe vorliegen. Diese würden dann in den Fachausschüssen des Parlaments weiter beraten, bevor es eine zweite und dritte Lesung geben werde. (dpa)