Buer. Wie geht’s weiter mit dem Postgebäude in Buer? Die Stadt wehrt sich gegen Vorwürfe, sie könnte eine Nutzung für Senioren-Wohnungen verhindern.

Über die Verlagerung der Post von der Königswiese an einen anderen Standort wird in Buer weiter umfassend diskutiert – vor allem um die weitere Nutzung der jetzigen Post für Senioren-Wohnungen. Die Stadt hat nun reagiert und Vorwürfe, sie könne eine solche Nutzung verhindern, zurückgewiesen.

Wie die WAZ bereits berichtete, werden Deutsche Post und Postbank das angestammte Gebäude nicht über Oktober hinaus nutzen. Fakt ist aber, dass beide Anlaufstellen in Buer bleiben – wo genau, ist derzeit noch offen. Gegen die Pläne zur Nachfolgenutzung liefen in den vergangenen Tagen vor allem FDP und CDU Sturm.

Vorwürfe gegen Nachfolgenutzung von FDP und CDU

So sagte etwa die Bezirksverordnete Anne Schürmann (FDP): „Der nördliche Eingang zur Innenstadt muss eine belebende Form haben und sollte dementsprechend genutzt werden.“ Die Liberalen forderten die lokale Wirtschaftsförderung auf, „hier geeignete Nutzungen vorzuschlagen, die sowohl die Innenstadt beleben als auch das Zentrum von Buer aufwerten“. Sinnvoll sei laut Schürmann etwa eine Nutzung durch die Fachhochschule oder als Hotel für Touristen.

Unterstützung dafür kam prompt von der CDU – verbunden mit Kritik an der Stadt: „Hier hätte man frühzeitig einen B-Plan (Bebauungsplan, d. Red.) aufstellen müssen, um eine Lenkungswirkung in der Stadtplanung zu erzielen. Da jedoch kein Stadtentwicklungskonzept zu erkennen ist, wurde auch dies natürlich verschlafen“, so der Chef der CDU Buer, Nils Dobratz.

Stadt wehrt sich via Mitteilung gegen Vorwürfe

Dagegen wehrt sich nun die Stadt und schreibt in einer Mitteilung: „Von verschiedenen Seiten wurde in den Medien in den vergangenen Tagen ein städtischer Eingriff in Form einer Veränderungssperre oder eines Bebauungsplanes gefordert, um Seniorenwohnungen in dem Gebäude der alten Post in Buer zu verhindern. Das ist jedoch grundsätzlich nicht möglich.“

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Wenn Wohnen in einem Gebäude genehmigungsfähig ist, könne es im Genehmigungsverfahren keine Einschränkung in Bezug auf die Wohnform geben. „Ob die Wohnungen besonders für Studenten, Senioren oder betreutes Wohnen ausgestattet werden, liegt in der Hand der Eigentümer“, heißt es im städtischen Statement.

Kurzum: In Wohngebäuden seien grundsätzlich immer alle Formen des Wohnens zulässig – insoweit könne der Investor oder Eigentümer, der, so die Stadt, ja auch das finanzielle Risiko trage, über die konkrete Ausgestaltung der Wohnform entscheiden. „Auch wenn es sich einige anders wünschen, eine Nutzung, die sich im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben bewegt, ist zu genehmigen.“

Stadt sieht geplante Nutzung nicht so negativ

Überhaupt sieht man die geplante Nutzung bei der Stadt nicht so negativ: „Da in Gelsenkirchen insgesamt ein Bedarf an gutem Wohnraum vorhanden ist, ist der Bau von Wohnungen aus Sicht der Stadt Gelsenkirchen allerdings auch wünschenswert“, heißt es. „Zudem ist eine sinnvolle Nutzung des stadtprägenden Gebäudes einem möglichen Leerstand vorzuziehen.“

Die Stadt Gelsenkirchen ist nach eigenen Angaben mit den neuen Eigentümern des Gebäudes bereits seit Anfang 2018 im Austausch. Beteiligt seien sowohl die Wirtschaftsförderung als auch die Planungs- und Bauverwaltung.

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