Essen-Holsterhausen. Die Bezirksregierung sieht im Kunstwerk auf dem Gelände des ehemaligen Jugendzentrums an der Papestraße kein Denkmal. Plastik ist wegen der NS-Vergangenheit des Bildhauers Adolf Wamper umstritten, soll aber an der Papestraße bleiben.
Der Drachenbrunnen auf dem Gelände des ehemaligen Jugendzentrums Essen an der Papestraße wird nicht unter Denkmalschutz gestellt, soll aber an seinem ursprünglichen Standort erhalten bleiben. Das bekamen die Politiker der Bezirksvertretung III für den Essener Westen in ihrer letzten Sitzung mitgeteilt. „Damit ist der Denkmalschutz für die Skulptur vom Tisch“, freut sich Werner Ernst, CDU-Bezirksvertreter.
Er hatte sich in den vergangenen zwei Jahren dafür eingesetzt, den Brunnen nicht unter Denkmalschutz zu stellen, weil Adolf Wamper (1901-1977), der die Plastik 1963 geschaffen hatte, bereits 1933 in die NSDAP eingetreten war und damals zur Gruppe „Künstler im Kriegseinsatz“ gehörte. Die 1,80 m große Skulptur ist mit einem flächendeckenden Mosaik in Blau- und Türkistönen versehen. Nachdem die Bezirksvertretung im Mai 2013 mit Stimmengleichheit - in der Sitzung waren nur 18 der 19 Politiker anwesend - die Aufnahme in die Denkmalliste abgelehnt hatte, war die Entscheidung auf eine höhere Ebene verlegt worden. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR), der die Skulptur für denkmalwürdig hält, hatte daraufhin die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Denkmalbehörde um eine Entscheidung gebeten. Diese wurde den Politikern der BV III jetzt mitgeteilt.
Danach hält es die Bezirksregierung für nicht erforderlich, die Stadt anzuweisen, den Drachenbrunnen in die Denkmalliste aufzunehmen. Mit dieser Entscheidung wird sich der LVR zufrieden geben und keine weiteren Stellen mehr einschalten. Beim LVR hat man allerdings die Hoffnung, „dass das Kunstwerk auch ohne Denkmalschutz in situ (am Ort) erhalten bleibt“, wie es in der Vorlage heißt.
Keine Pilgerstätte für Neo-Nazis in Holsterhausen
„Das heißt, dass der Drachenbrunnen auf dem Gelände an der Papestraße bleibt, vielleicht umgesetzt oder bei der Bebauung des Geländes eingelagert und später wieder aufgestellt wird. So wie das Kunstwerk ,Die drei Frauen’ vom Berufskolleg-Gelände, das ja auch nach der Bebauung wieder aufgestellt wird“, so Werner Ernst.
Die BV III hatte bereits 2012 über den Brunnen diskutiert, die Entscheidung dann aber vertagt, als Werner Ernst zur Rolle Adolf Wampers in der NS-Zeit recherchiert und berichtet hatte. „Ein Werk Wampers in Remagen ist zu einer regelrechten Pilgerstätte für Neo-Nazis geworden. So etwas muss hier in Holsterhausen auf jeden Fall vermieden werden“, erklärt Ernst. Wamper unterrichtete an der Folkwang-Hochschule, wurde sogar Professor. „Man kann doch einen Künstler, der den Nationalsozialisten so nahe stand, nicht auch noch würdigen, indem man sein Werk unter Denkmalschutz stellt, auch wenn er sich nach dem Krieg von seiner politischen Vergangenheit distanziert hat“, begrüßt Ernst die Entscheidung der Bezirksregierung gegen den Denkmalschutz.