Thyssen-Krupp sieht Verkauf des Rheinstahl-Hauses durch Denkmalschutz gefährdet
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Essen. . Thyssen-Krupp appelliert an die Behörden, den Verkauf des leerstehenden Rheinstahl-Hauses nicht durch zu hohe Denkmalschutz-Auflagen zu torpedieren. „Wir hätten das Geschäft in Sack und Tüten, wenn es diese Überlegungen nicht gäbe“, sagte Frank Heekerens, Vorsitzender der Geschäftsführung von Real Estate.
Verhindert der Denkmalschutz eine gute Lösung für das markante Rheinstahl-Hochhaus am Bismarckplatz? Vertreter der Thyssen-Krupp-Immobilientochter „Real Estate“ haben sich am Rande der Immobilienmesse Expo Real in München kritisch über Szenarien geäußert, das Gebäude unter strengen Schutz zu stellen. Es gebe Gespräche mit einem Kaufinteressenten, der er das Haus erhalten und im Bestand sanieren will. „Wir hätten das Geschäft in Sack und Tüten, wenn es diese Überlegungen nicht gäbe“, sagte Frank Heekerens, Vorsitzender der Geschäftsführung von Real Estate. Thyssen-Krupp als Eigentümer und bisheriger Nutzer hatte das 1961 errichtete Hochhaus mit über 16 000 Quadratmetern Bürofläche im Laufe des Sommers leer gezogen.
Für die Absicht des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege, das Hochhaus als schutzwürdig einzustufen, gibt es gute Gründe. Mit der alten RWE-Hauptverwaltung und dem ehemaligen Postscheckamt - alle gebaut in den 1960er Jahren - existiere in Essen ein städtebauliches Ensemble, das den „Aufbruch in ein neues Zeitalter“ symbolisiere. Das Rheinstahlhaus sei auch ein wichtiger Baustein in der Stadtsilhouette und im neu entstandenen Stadtraum am und über dem Ruhrschnellweg (A 40). Schließlich betone die Bauweise als Stahlskelettbau und die besondere Materialwahl (Stahl, Glas und Naturstein) die besondere Stellung des Gebäudes.
Bei Thyssen-Krupp meint man, dies reiche für strengen Denkmalschutz dennoch nicht aus, zumal eine Vermarktung dann zum Scheitern verurteilt sei. „Dann ist das Ganze tot“, so Heekerens. Bald soll es ein Gespräch mit den Denkmalschützern geben. „Wir gehen von einer einvernehmlichen Lösung aus“. Offenbar ist der Eigentümer kompromissbereit, falls am Ende eine „kleine Lösung“ stehe. Sie könnte vorsehen, dass ein künftiger Besitzer zwar die Fassadenanmutung beibehalten muss, aber von den ursprünglichen Materialien abweichen dürfte. Die Leiterin der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Stadt, Petra Beckers, gab sich gestern zurückhaltend: „So wie ich es verstanden habe, empfindet der Investor den Denkmalschutz gar nicht als so störend.“ Konkret geht es offenbar unter anderem um die Fenster, die energetisch überholt sind. Laut Beckers könne man dies aber mit dem Denkmalschutz lösen.
Im Grunde haben beide Seiten, Interesse daran, dass Hochhaus zu erhalten und es nicht dem Abriss preiszugeben, so wie es die meisten Interessenten, die bei Thyssen-Krupp angeklopften, vorhaben. Für Thyssen-Krupp ist es schlicht der höhere Preis, den man erzielen kann. Denn Investoren, die mit einem Abriss und Neubau kalkulieren, preisen die höheren Kosten dafür beim Erwerb ein.
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