Holsterhausen. . Die Politiker der Bezirksvertretung III haben die Aufnahme des Drachenbrunnen in die Denkmalliste der Stadt mit Stimmengleichheit abgelehnt. Die Skulptur im Innenhof des ehemaligen Jugendzentrums an der Papestraße war dem Bildhauer Adolf Wamper geschaffen worden, der wegen seiner Mitgliedschaft in der NSDAP, von der er sich nach dem Zweiten Weltkrieg distanzierte, umstritten ist. Die Stadt wird sich vorerst an das Votum der BV III halten. Allerdings könnte die Bezirksregierung noch Einfluss nehmen.

Der Drachenbrunnen im Innenhof des ehemaligen Jugendzentrums an der Papestraße, geschaffen 1963 von Bildhauer Adolf Wamper, wird vorerst nicht in die Denkmalliste der Stadt aufgenommen. Die Bezirksvertretung III für den Essener Westen lehnte ein entsprechendes Ansinnen der Verwaltung mit Stimmengleichheit ab. Auch nach wiederholter Diskussion fand sich keine Mehrheit dafür, die 1,80 Meter hohe Plastik mit flächendeckendem Mosaik in Blau- und Türkistönen in die Liste aufzunehmen. Bei seinem Werk hatte der Künstler auf die Gestaltung und Formenauswahl der 1950er Jahre zurückgegriffen.

Mitgliedschaft in der NSDAP

Die Politiker mussten bei ihrer Entscheidung den künstlerischen Wert der Skulptur gegenüber der Person des Künstlers Adolf Wamper (1901-1977) abwägen. Wamper war NSDAP-Mitglied und gehörte während der NS-Zeit zur Gruppe der „Künstler im Kriegseinsatz“. Nach dem Krieg habe er sich jedoch von seiner politischen Vergangenheit distanziert, sei 1948 durch Ratsbeschluss in den Dienst der Stadt genommen worden. Bis 1970 war Wamper an der Folkwangschule tätig, das Land NRW verlieh ihm zum Abschied den Professorentitel.

Die Stadt hatte in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) den Vorschlag, den Drachenbrunnen in die Denkmalliste aufzunehmen, an die Bezirksvertretung zur Entscheidung übergeben. „Da die BV III das jetzt abgelehnt hat, halten wir uns daran“, so Stadtsprecher Stefan Schulze. Die Entscheidung sei ein demokratischer Akt, den man respektiere. Es könne allerdings passieren, so Schulze, dass der LVR die Skulptur auf jeden Fall auf der Denkmalliste sehen wolle und sich dann an die Bezirksregierung Düsseldorf wende. Diese könne dann die Stadt auffordern, das Objekt in die Liste aufzunehmen. „Das wäre für uns dann bindend. Aber wir warten jetzt erst mal ab“, so der Stadtsprecher.

Die BV III hatte die Entscheidung über den Drachenbrunnen im Oktober 2012 vertagt, nachdem CDU-Vertreter Werner Ernst auf die Rolle des Bildhauers Wamper während der NS-Zeit hingewiesen und zur Diskussion gestellt hatte, ob man dem Künstler trotzdem eine solche Ehre erweisen wolle.

Während SPD-Fraktionssprecher Rainer Pflugrad wie auch große Teile der SPD-Fraktion, die Grünen sowie die Vertreter von FDP und EBB bei ihrer Entscheidung den künstlerischen Wert der Plastik in den Vordergrund stellten, waren für einen großen Teil der CDU und für die Linke die Vorbehalte gegen die Person des Künstlers ausschlaggebend.

Rainer Pflugrad (SPD) hätte die Aufnahme in die Denkmalliste begrüßt: „Auf die Zukunft von Gebäuden und Gelände des ehemaligen JZE hätte die Aufnahme keinen Einfluss gehabt.“

Abriss der Gebäude geplant

Das JZE gehört, auch aufgrund seiner Asbest-Belastung, zu den Gebäuden, die die Stadt abreißen lassen will. Laut Pflugrad würden die Abrisskosten auf rund zwei Millionen Euro geschätzt. Was mit dem Gelände letztendlich geschehe, sei noch unklar.

Alle bisherigen Pläne seien wieder verworfen worden. Selbst wenn sich ein Investor finde, so Rainer Pflugrad, hätte man den Drachenbrunnen nicht unbedingt an der Papestraße erhalten müssen. „Man hätte die Skulptur ja umsetzen beziehungsweise in den Innenhof eines neuen Gebäudes integrieren können“, so der SPD-Bezirksvertreter.